Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt