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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FlotteLotte
28.03.2012, 21:23 Uhr

Haftung der Fahrschule bei Auffrischungsstunden ?

Hallo,
ich will Auffrischungsstunden bei der FS nehmen. Ich habe vor 22 Jahren den Führerschein gemacht, bin aber nie viel gefahren.

Wie schaut es den mit der Haftung bei Unfällen aus ?

Die Fahrschule sagte mir , dass ich z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen die Punkte selbst angerechnet bekommen würde und auch die fälligen Kosten tragen müsste. Eben weil ich im Besitz des FS bin.

Wie sieht es denn mit meiner Haftung bei einem Unfall aus ?

Ich habe im Vergleich zu Fahranfänger ohne FS KEINEN Vertrag mit der Fahrschule.

Ich habe die Sorge, dass ich womöglich hafte bei einem Unfall ?

Ich hoffe auf Antworten.

Viele Grüße,
Anne-Lotte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
29.03.2012, 08:27 Uhr

zu: Haftung der Fahrschule bei Auffrischungsstunden ?

Hast du alternativ zur FS vll. schon einmal an einen Frauenkurs beim ADAC nachgedacht?
Nachdem ich mehrfach die Kurse fürs Biken mitgemacht habe -und davon ausgehe, dass die für den PKW ähnlich bringend sind- kann ich das nur wärmstens empfehlen.

Zum Kursinhalt
» Sie trainieren das Ausweichen vor plötzlich auftretenden Hindernissen und das Bremsen auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen
Sie üben Brems- und Ausweichmanöver sowie den richtigen Umgang mit ABS und ESP
Sie erleben bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten die Brems- und Anhaltewege sowie den optimalen Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen
Sie erfahren in Theorie und Praxis, wie Sie besser mit Zeitdruck und Stress am Steuer umgehen können
Zusätzlich erhalten Sie wichtige Tipps zur Kindersicherung, zum richtigen Laden und Sichern von Gepäck sowie zum Einparken

Für das Training empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem eigenen Fahrzeug teilzunehmen, um mit diesem besonders vertraut zu werden. Auf Wunsch können Sie auf den meisten Trainingsanlagen aber auch ein Fahrzeug mieten.

Kursgebühr:
Ab 89 Euro (Mitglieder) / ab 105 Euro (Nicht-Mitglieder)
Auf den großen Fahrsicherheitszentren: ab 145 Euro (Mitglieder) / ab 155 Euro (Nicht-Mitglieder).

Voraussetzung: Gültiger Führerschein
Dauer: 8 Stunden
Teilnehmer: max. 12 Personen«

Quelle: http://www.adac.de/produkte/fahrsicherheitstrainin
g/privatpersonen/pkw-training/spezielle-zielgruppe
n/default.aspx?mc=ext.sem.sht.allg


Wende dich einfach an deinen nahegelegenen ADAC-Übungsplatz und frage nach den Terminen.
Beim Krad-Training ist in der Kursgebühr übrigens eine Tages-Vollkasko-Versicherung enthalten (mit Selbstbeteidigung). Ob es bei den Kursen für den PKW auch so ist? KA, aber es lohnt sich nachzufragen. ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Wovon hängt der einzuhaltende Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab?

Von den Sichtverhältnissen

Von der Fahrbahnbeschaffenheit

Von der Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten