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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
stefanie85
24.10.2011, 03:34 Uhr
Richtung oder Falsch? Widerspruch oder nicht? Was tun?
Hallo, erst einmal zu mir und mein Problem.. mit der Dekra. ;)
Ich heiße Stefanie und habe die praktische Fahrprüfung zum zweiten Mal nicht bestanden.
Beim ersten Mal konnte ich es total nachvollziehen und war damit einverstanden und der Prüfer hat mir auch gutes Feedback gegeben - ich konnte von ihm noch etwas Lernen, das mir mein Fahrlehrer nicht beigebracht hat. (ganz davon mal abgesehen, dass mein Fahrlehrer sich nicht an den Ausbildungsplan gehalten hatte und mit mir nicht alles geübt hatte.) (Genau das kam in der Prüfung dann ran) (Aber das soll jetzt eigentlich mal nebensächlich sein)
Nun aber das zweite Mal durchgefallen.
Meine Fehler auf dem Protokoll:
mangelnde Verkehrsbeobachtung -> völlige ungenügende Spiegelarbeit
Abwürgen des Motor -> zwei Mal -> aber keine Gefährdung
Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots
an einer Stelle nicht geblinkt -> keine Gefährdung
Das klingt jetzt ganz schön viel - ich weiß.
Nun aber zur Prüfungssituation:
Komm ich mal zu meinem Hauptanliegen, das gilt dem Punkt "Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots"
Also ich habe in der Straßenverkehrsordnung (StvO) gelesen, dass nach §7 Absatz 3 das Rechtsfahrgebot für Autos bis 3,5t innerhalt geschlossener Ortschaften gar nicht gilt.
und dass davon aber auch abgewischen werden kann, wenn die Straßen total leer sind.
zweiterer Punkt interessiert mich auch nicht so.
Die Situation war nun die, dass ich auf eine Straße mit zwei Fahrstreifen in einer Richtung mit 2 Autos auf dieser Straße in der Stadt links gefahren bin, weil ich ja auch dachte, dass das nur auf Autobahnen gilt.
Habe ich diesen Paragraphen nun falsch verstanden oder ist das gar kein Fehler? Der Prüfer hat auch den Namen der Straße glücklicherweise aufgeschrieben, also es wäre überprüfbar.
Der Fahrprüfer teilte mir das also während meiner Prüfung mit. Von nun an war ich sehr verunsichert, weil ich dachte ich könnte jetzt durchgefallen sein.
So nun zu den anderen Punkten:
mangelnde Verkehrsbeobachtung; Spiegelarbeit:
ich schaue alle 30 sekunden min. in die spiegel. mein Fahrlehrer meinte den Tag zuvor noch, meine Spiegelarbeit sei sehr gut. Auch hier gab es während der Fahrt Feedback von meinem Prüfer.. Das seltsame ist nur, dass während ich in den Rückspiegel (mehrmals anschließend) sah, der Prüfer den Kopf nach unten geneigt hatte (immer wenn ich dann geschaut habe) und in einem Winkel irgendwie verschwand, so dass ich ihn nicht mehr sehen konnte. Es kann doch nicht zu meinen Aufgaben gehören, dass ich mich darum kümmern muss, dass der Fahrlehrer in den Spiegel schaut, wenn ich darein schaue?! (Am Ende der Prüfung meinte er dann sogar ich solle meinem Kopf hin und her- bewegen damit er das mitbekommt wenn ich schaue. Ist das denn wirklich noch zu fassen?
Um zu diesen Punkt noch mal zum vorigen Punkt zurückzugreifen fuhr ich deswegen links um Autos die ich von weiten sah das einscheren schnell zu ermöglichen. Und meine Verkehrsbeobachtung sollte dann mangelhaft sein?
Ich war zu diesem Zeitpunkt dann verunsichert. Da habe ich dann noch nicht so genau drüber nachgedacht.
Dann kam das Stoppschild, bei dem ich anhielt und es unklar war wo ich als nächstes Abbiegen sollte. Ich frug dreimal nach, weil ich ihn nicht verstanden habe, es war für mich unscharf. Die Straße war "optisch" gerade, sie floss also in eine straße optisch hinein. Es kamen keine Autos und ich dachte er meinte "da hinten" rechts und habe nicht geblinkt.
Ich ließ aber alle Autos vorbeifahren und es gab keine Gefährdung und der Fahrprüfer wird auch noch grantig zu mir: "NEIN HIER MEINTE ICH MENSCH!" - so als wenn ich ein bisschen blöde bin. Ja aber aussteigen musste ich nicht, ich konnte die ganzen 45 Minuten durchfahren, es kam die nächsten 30 Minuten keine Randbemerkungen mehr und dann sagt er mir um kurz vor zwölf ich könne in zwei Wochen widerhohlen.
Ich hoffe hier kennt sich einer aus,
mir ist dazu auch aufgefallen dass mein Fahrlehrer vor und nach der Prüfung sich mit dem von der Dekra nicht in meinem Blickbereich war. In dieser kleinen Stadt hier gibt es auch nur 5 Dekra-Prüfer -> d.h. die kennen sich.
Was sagt ihr dazu?
Ich freue mich über Feedback (es kann auch negativ sein) :-)
lg
durbanZA
24.10.2011, 13:42 Uhr
zu: Richtung oder Falsch? Widerspruch oder nicht? Was tun?
Hallo, willkommen im Forum!
Innerorts gilt, abweichend von Autobahnen, freie Fahrstreifenwahl, das Rechtsfahrgebot gilt nicht. Auch bei leerer Straße kann man dauerhaft links fahren.
Das Dir angekreidete Fehlverhalten ist also hier überprüfbar.
Anders sieht es bei den anderen Punkten aus:
Dem Fahrprüfer kommt bei der Bewertung der Leistungen ein Beurteilungsspielraum zu, der nicht überprüft werden kann. Das bedeutet: Wenn er sagt, die Beobachtung war unzureichend, dann ist das so, und selbst ein Gericht könnte das nicht korrigieren. Was meint denn Dein Fahrlehrer dazu?
Das mit dem Blinken lässt sich anhand Deiner Beschreibung schwer nachvollziehen.
Das Vorgehen gegen eine versemmelte Prüfung ist immer recht lästig. Wenn der Prüfer selbst seine Meinung nicht revidiert, dann kann selbst das Gericht nicht aus einem "nicht bestanden" ein "bestanden" machen, es kann höchstens die Prüfung für ungültig erklären und eine neue Prüfung anordnen (§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO "Neubescheidung).
Gleichzeitig zieht sich so ein Verfahren aber Monate hin.
In nicht besonders krassen Fällen wird es der einfachere Weg sein, seinen Ärger herunterzuschlucken und es mit kühlem Kopf noch einmal zu probieren.
Und mach Dir keinen Kopf, dass die Prüfer sich absprechen. Du bist einer von vielen Prüflingen, sodass die nicht sagen: Der XY, der ist so schlecht, lass den mal durchfallen.
Besprich die Situation doch mal in Ruhe mit Deinem Fahrlehrer!
Viele Grüße,
Durban
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