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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bubu
04.04.2011, 21:01 Uhr

Fahrstunden

Hallo!
Ich habe eine Frage an euch...
Nun, ist es so weit und meine Frau macht jetzt ihren Führerschen.
Als ich, im Jahr 2006, mein Führerschein gemacht habe, bin ich mir zu 100% sicher, dass ich sofort mit Pflicht Fahrstunden angefangen habe. Damals hat auch mein Fahrlerer zu mir gesagt, dass wenn diese nicht ausreichen, können/sollen zusatz Fahrstunden gemacht werden.
Meine Frau hat schon die ersten 5 Fahrstunden hinter sich. Da mir nicht so klar war, was sie für Fahrstunden ableistet, habe ich sie gebete das beim Fahrlehrer nachzufragen.
Es kam raus, dass sie ganz normale Fahrstunden macht. Wie der Fahrlehrer sagt, sie ist noch nicht bereit für Pflicht Fahrstunden.
Das kommt mir nicht richtig vor, denn die 14 Pflicht Fahrsunden müssen noch gemacht werden, da hat man ja keine wahl. Kann es sein, dass der guter Mann damit einfach nur etwas mehr Geld verdient?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.04.2011, 21:25 Uhr

zu: Fahrstunden

nee, der gute mann macht es genau richtig.
die pflichtfahrte, die eigentlich sonderfahrten heissen und 12 (nicht 14) stunden sind, dürfen erst gegen ende der ausbildung gemacht werden.
bei den sonderfahrten soll der fahrschüler weitestgehend das fz selbstständig fahren können. z.b parkbox,-lücke usw. müssen dann schon beherrscht werden.

mfg

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04.04.2011, 21:29 Uhr

zu: Fahrstunden

Dass mit 14 oder 12 war ich mir nicht sicher:-)
Also all das habe ich während der Sonderfahrten gelernt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.04.2011, 07:58 Uhr

zu: Fahrstunden

Dann hat DEIN FL was falsch gemacht ......
Schaue mal hier rein
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchue
ler/FS-praxis.htm

und beachte den Satz, der nach der langen Auflistung geschrieben steht::
»Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen.«

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist das Überholen verboten?

Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende

Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken

Wenn die Verkehrslage unklar ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte