Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern str8ght
14.02.2011, 20:55 Uhr

Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Nabend!
Hab jetzt letztens B geprüft und bestanden, 2 Wochen danach ruft mich meine Fahrschule an und will, dass ich bei denen vorbeikomme, die Stunden die ich gefahren bin zu unterschreiben im Tagesnachweis des Lehrers.(bezahlt habe ich die Fahrstunden und mir das immer vom Lehrer quittieren lassen) Macht man das nicht normal immder nach dem Fahrunterricht? Muss ich da vorbeikommen, oder ist das dann nicht Sache der Fahrschule, schliesßlich gab es ja Zeit und Gelegenheit genug dazu, falls da jmd. versucht mit seinen Bilanzen/Nachweisen zu tricksen, würde ich das auch nur ungern unterstützen.

Vielleicht weiß hier ja jemand mehr dazu,
danke schonmal für eure Antworten

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
14.02.2011, 22:12 Uhr

zu: Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Normalerweise wird in der Tat unmittelbar vor bzw. nach der Fahrstunde abgezeichnet.

»schliesßlich gab es ja Zeit und Gelegenheit genug dazu«

Stimmt absolut. Aus welchen Gründen auch immer ist das wohl versäumt worden, und es bleibt jetzt in der Tat das Problem der Fahrschule. Andererseits, wenn die Aufzeichnungen dort mit den tatsächlichen Fahrstunden vollständig übereinstimmen, glaube ich nicht an Tricksereien - das wäre ja eher dann der Fall, wenn Fahrstunden eben NICHT aufgezeichnet und somit auch NICHT unterschrieben würden.

Man beachte aber das Wort "vollständig".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wuschel_78
27.04.2011, 19:09 Uhr

zu: Tagesnachweise Gegenzeichnen, 2 Wochen nach Pürfung, Normal!?

Ist sicherlich das Problem der Fahrschule, wenn die Stundenanzahl mit den gefahrenen übereinstimmt und diese bereits gezahlt sind. Allerdings ist es merkwürdig, das die Bescheinigungen fehlen. Der Prüfer hätte vor der praktischen Prüfung das Recht bzw. die Pflicht gehabt, daß ihm diese Nachweise vorgelegt werden zur Durchsicht. Er hätte den Prüfling von der Prüfung ausschließen können. Und die Gebühr hätte trotzdem bezahlt werden müssen. Der Prüfer war ja da. War eigentlich die Pflicht der Fahrschule, für den rechtzeitigen Nachweis zu sorgen...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-116 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren zügig auf einer Landstraße und sehen in einiger Entfernung ein Reh in der Nähe der Fahrbahn äsen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Sofort Vollbremsung durchführen

Geschwindigkeit vermindern und bremsbereit sein

Geschwindigkeit erhöhen, um schnell an dem Reh vorbeizukommen