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rasehase
09.06.2010, 13:59 Uhr
Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Hallo,
ich habe gestern meinen Führerschein gemacht, und mir ist erst später aufgefallen, dass die Prüfungsbescheinigung weiß ist :D Habe sie vorher immer nur in pink gesehen, mich dann ein bisschen umgehört und kenne niemanden, dessen Prüfungsbescheinigung auch weiß ist.
Kann mir jemand erklären, wo der Unterschied ist? Ich bin verwirrt :D
Peg
09.06.2010, 21:12 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Bist du volljährig?
Und bist du sicher, dass die pinkfarbenen Zettel, die du gesehen hast, nicht sowas
http://www.ostalbkreis.de/sixcms/media.php/18/thum
bnails/muster-pruefbescheinigung.jpg.17958.jpg
waren?
Georg_g
11.06.2010, 13:42 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Was steht denn auf der weißen Bescheinigung drauf? Bist du sicher, dass es nicht nur die Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung ist? Falls ja, darfst du mit diesem Zettel noch nicht fahren.
rasehase
14.06.2010, 14:51 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Nein, die pinken Zettel sehen von Größe und Form genau so aus wie meiner, unterscheiden sich halt nur in der Farbe..
Kam mir direkt nach der Prüfung auch schon ein wenig komisch vor, deswegen habe ich meinen Fahrlehrer auch gleich gefragt, ob das jetzt mein Führerschein wäre, er meinte ja.. :S
rasehase
14.06.2010, 14:52 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Achso, volljährig bin ich noch nicht..
Ellysa
14.06.2010, 21:19 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Dann ist doch alles klar - du kriegst erst noch den richtigen Führerschein an deinen 18. Geburtstag.
Peg
15.06.2010, 07:16 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Größe und Form sagen reichlich wenig aus.
Auf den Text kommt es an. ;o)
Steht bei dir irgendwas zum Begleitentem Fahren?
Sind Zeilen zu finden, in denen die Namen deiner Begleiter eingetragen sind?
Wenn nicht, ist das keine Erlaubnis, mit der du dich hinters Steuer setzen darfst.
Du würdest dich strafbar machen, im Sinne von "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Findest du hingegen die angesprochenen Punkte, ist der Druckerei scheinbar nur die rosa Farbe ausgegangen - was ich mir nur schwerlich vorstellen kann.
rasehase
18.06.2010, 13:57 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Ich hab neulich meinen Fahrlehrer wieder getroffen, und er hats mir erklärt.
Das ist mein rechtmäßiger Führerschein, bis ich volljährig bin.
Mit dem weißen darf ich ab meinem 18. Geburtstag alleine fahren, bis ich den "richtigen" Führerschein habe, mit dem pinken müsste ich noch mit Begleitung fahren.
Danke für die Antworten :)
durbanZA
18.06.2010, 19:48 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Nicht, dass ich wüsste, was es mit dem weißen Schrieb auf sich hat, aber die Antwort des Fahrlehrers ist schonmal falsch.
Gem. § 48a Abs. 2 S. 2 FeV erlischt die Begleitauflage kraft Gesetz mit Erreichen des Mindestalters, egal, welche Farbe der Zettel hat.
Meine persönliche Theorie: Das rosa Papier war alle.
mfG
Durban :)
Peg
19.06.2010, 07:36 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Ich würde der Sache auch nicht trauen und mich zur zuständigen Führerscheinstelle fahren lassen um den Mitarbeitern dort das Zettelchen unter die Nase zu reiben.
Eine Anzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist zu heftig, als dass ich mich in das Risiko begeben würde.
Denn auch die Meinung eines FL würde vor Strafe für den Fahrer nicht schützen, wenn es zu einer solchen Situation käme.
durbanZA
19.06.2010, 16:37 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Was steht denn genau drauf (Wortlaut)?
Kritzel
19.06.2010, 21:31 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Ich frage mich immer: WARUM kann man nicht einfach mal die Bescheinigungen durchlesen?
Immer hört man: Mein Fahrlehrer hat aber gesagt, dass ... (hier bitte irgendeinen Quatsch einsetzen).
Georg_g
19.06.2010, 23:16 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Das stimmt. "Mein Fahrlehrer meint, dass" Nonsens liest man immer wieder. Leider weiß man dann nie genau, ob der Fahrlehrer wirklich Unsinn erzählt hat oder ob eine an sich richtige Aussage nur falsch verstanden wurde.
Ich hatte oben schon gefragt "Was steht denn auf der weißen Bescheinigung drauf?". Leider kennen wir die Antwort auf diese simple Frage immer noch nicht.
Peg
20.06.2010, 10:26 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
»"Was steht denn auf der weißen Bescheinigung drauf?"«
Ja, Georg_g, ich dachte auch schon, der TE wäre mit deiner Frage überfordert, und versuchte sie ein wenig leichter zu gestalten mit: »Sind Zeilen zu finden, in denen die Namen deiner Begleiter eingetragen sind?«.
Ich hätte sie gern als Aufhänger benutzt um evtl. noch weiter ins Detail gehen zu können.
Doch auch diese Hoffnung erfüllte sich nicht. :o(
Peg
20.06.2010, 10:39 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Wenn es sich also nicht um eine Fahrerlaubnis für ein begleitetes Fahren handelt, und der TE noch nicht volljährig ist, wurde ihm noch kein Formular überlassen, das zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt.
Damit würde er eine Straftat begehen, wenn er so ein Auto (ja, selbst ein Klasse M-Fahrzeug) fahren würde.
Denn es würde keine Fahrerlaubnis vorliegen.
Ein vorläufiger Führerschein dürfte wegen der Nichtvolljährigkeit ja von Anfang an ausscheiden.
PS: Ich hoffe doch, dass wir uns wenigstens einig darüber sind, dass wir hier über Klasse B (bzw bF17) diskutieren. ;o)
Peg
20.06.2010, 17:47 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Dann wäre es nichts mehr als eine Prüfungsbescheinigung, mit der darf er aber nicht fahren - und damit würde es der Aussage des FL: »Mit dem weißen darf ich ab meinem 18. Geburtstag alleine fahren, bis ich den "richtigen" Führerschein habe« widersprechen.
Und der sollte sich (eigentlich) damit auskennen.
Wir wissen ja noch nicht einmal, wie kurz/lange es noch bis zum 18. Geburtstag des TE dauert.
Ich denke, ohne eine präzise Beantwortung der oben gestellten Fragen, stochern wir im Dunkeln, bis wir selber schwarz werden - oder sich der TE wegen einer Anzeige wegen "schwarz fahren" hier ausweinen wird.
Georg_g
21.06.2010, 01:49 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
»Dann wäre es nichts mehr als eine Prüfungsbescheinigung, mit der darf er aber nicht fahren ...«
Doch, mit der dürfte er fahren. Das amtliche Dokument, mit dem ein 17-Jähriger seine Fahrerlaubnis im Rahmen des begleiteten Fahrens nachweisen kann, nennt sich tatsächlich "Prüfungsbescheinigung".
Der formlose Zettel, mit dem der Prüfer nur bestätigt, dass jemand seine praktische Prüfung bestanden hat, wird manchmal auch so bezeichnet, hat aber gar keinen offiziellen Namen.
Kritzel
21.06.2010, 07:18 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Der TÜV Nord nennt die "weißen Zettel" Prüfbescheinigung.
"Dies ist kein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung und brechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen!" steht fett drauf
Peg
21.06.2010, 16:18 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
Wie viel einfacher wäre aber uns jetzt das Leben, wenn uns der TE mitteilen würde, was denn nun tatsächlich auf dem Formular steht.
Schließlich möchten wir ja hier nicht nur unser Wissen von uns geben, sondern auch erweitern. ;o)
Das größte Problem habe ich mit diesem Satz:
»Das ist mein rechtmäßiger Führerschein, bis ich volljährig bin. Mit dem weißen darf ich ab meinem 18. Geburtstag alleine fahren, bis ich den "richtigen" Führerschein habe, mit dem pinken müsste ich noch mit Begleitung fahren.«
Nun sind wir uns doch erst einmal einig darüber, dass ein rechtmäßiger Führerschein die Form und Größe einer Scheckkarte hat, nach der pP (oder dem 18. Geburtstag) ausgehändigt wird und zum unbegleitendem Fahren berechtigt.
Das rosafarbene Formular dazu berechtigt, nach bestandener pP ab dem 17. Lebensjahr mit den eingetragenen Begleitern ein Fahrzeug der Klasse B zu führen (Klasse M allein).
Dieses Formular berechtigt mit Erreichen des 18. Geburtstages auch zum alleinigen Fahren eines Autos und sollte, bis zum 3. Monat nach Erreichen der Volljährigkeit, durch das Kärtchen ersetzt worden sein.
Was bitte soll uns also dieses (angebliche) Zitat des FL sagen?!?
@Rasehase, aus welchem Bundesland kommst du?
Georg_g
22.06.2010, 15:36 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
»Der TÜV Nord nennt die "weißen Zettel" Prüfbescheinigung.«
Wo genau soll der TÜV denn diese Zettel so nennen? Auf den Zetteln draufstehen wird es sicherlich nicht.
»Das Problem ist die Deutsche Kleinstaaterei! «
Nein, das Problem ist deine Ahnungslosigkeit.
»Wenn es für jedes Bundesland verbindliche, amtliche Dokumente und Bescheinigungen gäbe und es keinem BL erlaubt wäre, selbst welche zu erfinden, wüssten wir alle, was eine Prüfbescheinigung ist,«
Es gibt dazu verbindliche Regelungen, nämlich in der FeV. Eine Prüfbescheinigung gibt es übrigens nur für ein Mofa. Beim begleiteten Fahren gibt es eine Prüfungsbescheinigung. Und die "Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung" hat gar keinen amtlichen Namen, braucht sie ja aber auch nicht unbedingt.
Kritzel
22.06.2010, 21:01 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
»Wo genau soll der TÜV denn diese Zettel so nennen? Auf den Zetteln draufstehen wird es sicherlich nicht.«
Doch! Auf den Prüfbescheinigungen des TÜV Nord (Niedersachsen) steht "Prüfbescheinigung" in ca. Schriftgröße 14. Der Prüfer füllt die vorgedruckten Formulare mit der Hand aus. Die werden von der Führerscheinstelle dann eingezogen und der Führerschein/vorläufige Nachweis der Fahrberechtigung ausgegeben, wenn der Führerschein nicht zum Prüfauftrag mitgeschickt wurde.
Georg_g
24.06.2010, 00:02 Uhr
zu: Prüfungsbescheinigung - wo ist der Unterschied zw. pink und weiß?
»Auf den Prüfbescheinigungen des TÜV Nord (Niedersachsen) steht "Prüfbescheinigung" in ca. Schriftgröße 14.«
Wenn auf einer Prüfbescheinigung das Wort Prüfbescheinigung steht, dann ist das sicherlich völlig richtig. :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-001-B / 3 Fehlerpunkte
Was gilt hier?
Alle Fahrzeuge müssen rechts abbiegen
Geradeausfahrer und Linksabbieger müssen warten
Rechtsabbieger dürfen fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?
Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten
Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten
Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
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