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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweety123
08.08.2009, 11:37 Uhr

Üben ohne FS auf Parkplätzen

Hallo Leute! Weiß jemand was für Konsequenzen es haben kann, wenn man auf Parkplätzen übt, aber noch keinen FS hat - wie streng sind da die Vorschriften? Im bin in Ausbildung Klasse A und habe Probleme mit dem Schrittslalom. Das ist so meine Zitterübung bei den Grundfahraufgaben! Das klappt bei mir noch gar nicht :( Mein FL übt das mit mir natürlich auch. Jetzt haben mir Freunde angeboten, mit Hütchen usw. auf einem ruhigen Parkplatz zu üben. Mir ist da trotzdem ein bischen mulmig, wenn ich erwischt werde ....

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08.08.2009, 12:03 Uhr

zu: Üben ohne FS auf Parkplätzen

Hallo.
Wenn der Parkplatz nicht komplett umzäunt und dessen Zufahrt (z.B. durch eine Schranke oder Tor) versperrt ist, so ist der Parkplatz, auch wenn er sich in Privatbesitz befindet, dem öffentlichen Verkehrsraum zuzurechnen.

Wer dort ohne entspr. Fahrerlaubnis ein Kfz führt, erfüllt daher den Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis; § 21 StVG.
Dabei handelt es sich um eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit.

Die Konsequenzen, die bei einer solchen Tat drohen, sind daher kaum pauschal vorherzusehen; letztendlich kommt es hier auf das Gericht an.

Würde es sich tatsächlich "nur" um das Üben für die Grundfahraufgaben handeln, würde es vermutlich auf eine Geldstrafe im unteren Bereich hinauslaufen; im Jugendstrafrecht würden stattdessen Sozialstunden verhängt werden.
Eine Fahrerlaubnissperre ist für Ersttäter eher nicht zu erwarten, jedoch können keine Prüfungen abgelegt werden, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.

Für Fahren ohne FE werden 6 Punkte im VZR eingetragen.

Legal wird die Sache, wenn, wie gesagt, das Privatgelände rundherum der Öffentlichkeit versperrt ist.
Alternativ kommt ein Verkehrsübungsplatz in Frage.

Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber möchte auch denen widersprechen, die einfach sagen "bei so einer Kleinigkeit passiert doch nichts".
In meiner persönlichen Forenvergangenheit gab es schon mehrere Fälle, in denen solche Aktionen (oft durch Privatpersonen!) zur Anzeige gebracht wurden.

Da es sich nicht um eine Owi, sondern um eine Straftat handelt, hat die Polizei hier keinen Ermessensspielraum, sondern muss die Sache an die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung eines Strafverfahrens abgeben.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tweety123
08.08.2009, 15:28 Uhr

zu: Üben ohne FS auf Parkplätzen

Danke Durban für die Antwort, verstehe ich das richtig, dass wir auf einem Übungsplatz für Fahrschulen drauf dürfen? Das wäre dann okay?

@Kahleberger: Ich selber würde das glaube auch nicht machen ;)
Hier gehts sogar um n Motorrad (umkippen etc.)

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08.08.2009, 17:41 Uhr

zu: Üben ohne FS auf Parkplätzen

»verstehe ich das richtig, dass wir auf einem Übungsplatz für Fahrschulen drauf dürfen? Das wäre dann okay?«

Was ist denn ein Übungsplatz für Fahrschulen?

Dort wo Fahrschulen gerne üben, ist genauso öffentlicher Verkehrsraum. Auch dort darf man nur begleitet von seinem FL üben.

Überall, wo Du ohne Öffnen und Schliessen eines Tores drauf kommst, kannst Du Privatstunden vergessen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

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Sie müssen

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