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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern antares2508
08.07.2009, 21:24 Uhr

Wie lange brauchen die Papiere?

Hallo!
Habe jetzt die Fahrschule gewechselt und bin echt zufrieden. Im Gegensatz zur alten Fahrschule sind die Leute in der neuen absolut cool drauf, total locker und nett, niemand macht Druck oder brüllt einen an. War echt ein Glücksgriff von mir!!
So, jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich habe meinen Führerscheinantrag am 28. Mai abgegeben, das ist jetzt genau 6 Wochen her.
Bei meiner alten Fahrschule habe ich schriftlich gekündigt, um auf Nummer sicher zu gehen.
Bei der neuen Fahrschule meinte man, dass die das mit der Führerscheinstelle klären, ich muss nix machen.
Bin seit 1. Juli bei der neuen Fahrschule. Die Papiere sind aber immer noch nicht da, obwohl jetzt gut 6 Wochen rum sind. Und es heißt ja immer, dass die Bearbeitung des Antrags 3 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ich habe nur Angst, dass da irgendjemand meine Papiere verschlampt hat oder so. Okay, Prüfung machen kann ich eh noch nicht, da ich noch einige Zeit und vor allem Fahrstunden brauche. Trotzdem wäre es beruhigend zu wissen, dass die meinen Antrag fertig haben, dass ich theoretisch geprüft werden könnte.
Ist so eine lange Wartezeit denn normal??

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-002 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Einmündungen mit abgesenktem Bordstein

Wo Feld- oder Waldwege in eine andere Straße münden

An Straßenkreuzung und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

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