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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kaham
05.03.2009, 12:27 Uhr

Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

Hallo!
Ich habe mich Mitte April 2008 an einer Fahrschule angemeldet. Allerdings war ich seitdem, wegen fehlender Zeit, noch nicht ein einziges Mal zur Theorie oder Praxis anwesend! Ich habe mich damals nur angemeldet, weiter nichts!
Ich muss noch den Kurs für Lebensrettende Sofortmaßnahmen machen, Sehtest habe ich schon, aber beides wurde von mir noch nicht bei der Fahrschule abgegeben!
Läuft mein Ausbildungsvertrag bei der Fahrschule diesen April ab und ich muss mich nochmal anmelden (plus die Anmeldegebühr wieder zahlen)?
Als ich mal dort anrief, meinte man zu mir, dass das nichts ausmacht und ich ja eh erst die fehlenden Bescheinigungen und Passbilder nachreichen muss, bis es gewertet wird.
Wie sieht es denn jetzt genau aus?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.03.2009, 13:46 Uhr

zu: Angemeldet, aber noch nicht hingegangen!

dein vertrag ist ein jahr gültig. alles weitere liegt im ermessen deines fl.


mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

In Einbahnstraßen

Wo rechts das Parken verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Sie dürfen nur nach links weiterfahren