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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rotsünder_HH
30.12.2008, 15:53 Uhr

Bußgeldbescheid aber kein Fahrverbot?!

Moin,

Vorgeschichte:
18, noch 6 Monate Probezeit
Ich wurde im September an einer roten Ampel geblitzt mit dem Auto meines Vaters.
Einen Monat später erhielt er einen Anhörungsbogen auf den er nicht reagiert hat.

Im November bekam ich dann Besuch durch 2 Beamten der nahegelgenen Polizeiwache. Diese haben mich mit diesem Vorwurf konfrontiert und gefragt ob ich noch einen Zwillingsbruder etc. habe "Weil das ja wohl eindeutig ich sei". Ich habe mich zu dem Vorwurf nicht weiter geäussert.

Nun passierte erstmal bis heute nichts, ich erhielt einen Bußgeldbescheid über 75 EURO(inkl. Verwaltungsgebühr etc.).
Was mich daran wunderte, dass kein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Hatte mich vorher schon drüber informiert und im Bußgeldkatalog steht ja bei Probezeit und "einfacher Rotlichtverstoß" 1 Monat FV.

Ich hab vorhin nochmal geguckt und ein weiterer Bußgeldbescheid ist ja rechtlich nicht möglich oder?
Somit komm ich dann ohne FV davon?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
30.12.2008, 17:20 Uhr

zu: Bußgeldbescheid aber kein Fahrverbot?!

Ein Fahrverbot ist nur fällig, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot war. Dann beträgt das Bußgeld 125 Euro. Da bei dir das Bußgeld nur 50 Euro betrug, war die Ampel nicht länger als 1 Sekunde rot, daher gibt es auch kein Fahrverbot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.01.2009, 21:04 Uhr

zu: Bußgeldbescheid aber kein Fahrverbot?!

Jedoch drohen hier noch die Anordnung eines Aufbausemianrs und die Verlängerung der PZ um 2 Jahre.

P.S.: Bin wieder da, allen hier ein frohes neues!

Durban

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