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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
06.11.2008, 21:48 Uhr

Rallox Roller

Hey Leute ist der Roller empfehlenswert?

http://www.rallox.de/product_info.php?info=p141_Mo
torroller-RALLOX-50QT-28-orange.html&XTCsid=45
178ioqim38ouns1709uvlgr5


Und da er nur 2 KW hat frag ich mich rennt der überhaupt 50 Km/h xD wundert mich...

Vielen Dank schonmal im vorraus :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2008, 00:15 Uhr

zu: Rallox Roller

Hat der überhaupt Garantie?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XDTobi
07.11.2008, 13:20 Uhr

zu: Rallox Roller

Hey Georg hast du des net letztens geschrieben?


Jeder neue Roller, den du von einem Händler kaufst, hat zwei Jahre Garantie. Wenn in diesen zwei Jahren etwas kaputtgeht, dann muss der Händler das reparieren, ohne dass dir dafür Kosten entstehen. Ausgenommen davon sind Verschleißteile, also Reifen, Glühlampen, Öl, Luftfilter, Bremsbeläge etc. und natürlich auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch einen Unfall.

Wenn du einen gebrauchten Roller von einem Händler kaufst, dann kann der die Gewährleistungszeit von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Darüber hinaus kann der Hersteller (freiwillig) noch eine Garantie geben, z.B. auf die Lackierung oder gegen Durchrostung. Das ist bei Rollern m.W. aber eher unüblich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.11.2008, 14:59 Uhr

zu: Rallox Roller

na, der georg ist schon etwas älter, sieh es ihm nach.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.11.2008, 17:24 Uhr

zu: Rallox Roller

»Ich denke, ihr beiden habt den Wortwitz von Georg_g nur nicht verstanden ;o)«

Danke. Ich dachte schon, es würde keiner verstehen ...

;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.11.2008, 18:25 Uhr

zu: Rallox Roller

leider hat peg mein posting nicht verstanden.

aber die ist ja auch schon etwas älter.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2008, 13:08 Uhr

zu: Rallox Roller

Wir sind auf jeden Fall so alt, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einer gefährlichen Linkskurve