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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.10.2008, 16:29 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

alleine die frage qualifiziert dich als fl-anwärter ab.

mfg

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15.10.2008, 18:18 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

du solltest als erstes deine einstellung zum verkehr und zu dem BERUF fahrlehrer überdenken.
wenn du schon nach drogenuntersuchung fragst wird es bestimmt kein einmaliges erlebnis gewesen sein.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
15.10.2008, 22:07 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

Ach, und wann würdest du dich danach wieder ins Auto setzen? 5 Stunden später? 24 Stunden später? Oder eine Woche? Viele Drogen wirken doch nicht pauschal 2 Stunden und danach ist man wieder fahrtüchtig.

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15.10.2008, 23:22 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

dann bist du deinen (noch nicht erworbenen) fl-schein schneller los du glauben möchtest. da wird dir ganz schnell ein strick draus gedreht.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bommel
16.10.2008, 11:21 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

Hallo Jack

Wenn Du schon Fragst ob ein Drogentest gemacht wird, hast Du vllt. den falschen Beruf gewählt.

Du solltest dir darüber im klaren sein, dass Du als Fahrlehrer eine Verantwortung gegenüber dem Fahrschüler hast. Du sollst ihm das fahren beibringen und ebenfalls unfallfrei durch den Straßenverkehr begleiten sowie auch das Fahrzeug.

Dazu gehört, dass man Geistig und Körperlich in der Lage ist, diese Verantwortung übernehmen zu können!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
16.10.2008, 23:31 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

Ohne hier eine große Diskussion anstoßen zu wollen:

Wäre es genauso verwerflich, wenn ein junger Fahrlehrer, der auch außerhalb des Fahschulautos am gesellschaftlichen Leben teilnehmen will, am Freitag mit seinen Freunden feiern geht, und sehr angetrunken in Bett fällt um seinen Rausch auszuschlafen und dann am Montag wieder ins Auto steigt?

Hier ist dann für die meisten Leute wieder alles OK - sofern der FL das nicht jeden Freitag so macht.

Aber kaum sagt mal jemand "Drogen" heißt es gelich wieder, dass er jeden Tag völlig unzurechnungsfähig ist...

Nein, ich nehme keine Drogen, falls das jemanden interessiert.

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17.10.2008, 05:47 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@alex
in den fragebögen steht, dass ein einmaliger drogenkonsum zweifel an der eignung begründen können.
bei fl gelten "verschärfte" kriterien.
selbst wenn du nur einen "flenspunkt" für eine owi bekommst, erhälst du gleich ein "nettes" schreiben von deinem zuständigen sva in dem deine zuverlässigkeit angezweifelt wird. (nein, habe keinen bekommen - gestern bei der wb gelernt).

mfg

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17.10.2008, 15:46 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@ Holger: Dass ein einziger Punkt in Flensburg gleich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers begründen könnte, halte ich für übertrieben. Mag sein, dass auf der Weiterbildung da ein Einzelfall erwähnt wurde, aber dann hat auch die Behörde etwas unangemessen reagiert.

@ Alex: Der Vergleich mit einem FL, der am Wochenende mal etwas "feiert", hinkt. Alkohol ist im juristischen Sinne keine Droge, während beim Kiffen häufig gleichzeitig ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, also eine Straftat, vorliegt. (Der bloße Konsum ist zwar nicht strafbar, aber bei einem regelmäßigen Kiffer wird i.d.R. irgendwann auch Erwerb oder Besitz vorliegen.)

Darüber hinaus kann beim Alkohol den Abbau zeitlich einigermaßen exakt feststellen und damit auch sagen, wann die Fahrtüchtigkeit erreicht ist. Einen Flashback gibt es bei Alkohol nicht.

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17.10.2008, 16:13 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@Georg
Klar, das eine ist eine von der Gesellschaft akzeptierte, legale Droge und das andere ist eine illegale Droge.
Ich denke man kann es aber insofern vergleichen, als dass es unverantwortungsvoll, illegal und gefährlich wäre wenn man nach dem Konsum von einer der beiden Drogen ein Auto bewegt oder sogar noch ein Fahrschulauto als Fahrlerher "fährt".
Ob man gemütlich am Freitag ein paar Bierchen trinkt, oder ein Tütchen raucht dürfte am Monatag morgen keinen Unterschied machen.

Es ist nicht OK, es sollte niemals rauskommen ABER man muss eine Person nicht gleich vorverurteilen nur weil er ab und zu mal zur Tüte greift. Solange man verantwortungsvoll damit umgeht und lieber noch einen extra Ausnüchterungstag drauflegt sehe ich da keine Gefährdung des Fahrschülers oder von anderen Verkehrsteilnehmern.

Außerdem kann es ja auch sein, dass der Fragesteller einmalig gekifft hat und demnächst diese Untersuchung vor sich hat. Nachweisen kann man THC ja doch länger als der Rauschzustand anhält.
Das würde ihn wohl noch weniger zu einem schlechten Fahrlehrer machen, oder?

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17.10.2008, 16:27 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@ georg
du bist doch auch lange genug im geschäft um die spielregeln zu kennen ;-)

@ alex
es geht nicht um "guten" oder "schlechten" fl, es geht um die einstellung zu illegalen aktionen.
ausserdem klingt bei dir und dem te eine verhamlosung des themas an, die nicht gerechtfertigt ist

mfg

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17.10.2008, 17:35 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@alex
Also mir ist ein guter Fahrlehrer lieber als einer der alles legal macht aber nicht gut ist.

Meine verharmlosung (zugegeben, es klingt echt übertrieben) ist doch ein gutes Gegenstück zu den anderen Posts.
Einigen wir uns doch darauf, dass man nichts verallgemeinern kann ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.10.2008, 18:27 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

in sachen drogen + verkehr kann es keine einigung geben.
und in verbindung mit fl schon gar nicht.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
17.10.2008, 18:50 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

Gut, das akzeptiere ich.

Aber ich hoffe dann, dass du Alkohol auch als eine Droge sieht und keine Fahrlehrer akzeptieren würdest, die ein Alkoholproblem haben. (Georg_g meinte ja es sein keine Droge)

Mein Fahrlehrer, oder besser gesagt der Theorielehrer, hat, als es um Drogen ging sogar indirekt zugegeben, dass er es auch mal ausprobiert hat zu kiffen. Da sah niemand ein Problem drin.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.10.2008, 20:23 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

»Georg_g meinte ja es sein keine Droge«

Um genau diesem Irrtum vorzubeugen, schrieb ich oben ausdrücklich: "Alkohol ist im juristischen Sinne keine Droge".

Wer Alkohol trinkt, verstößt also nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein alkoholabhängiger Fahrlehrer wäre natürlich auch ungeeignet für seinen Beruf.

»Solange man verantwortungsvoll damit umgeht und lieber noch einen extra Ausnüchterungstag drauflegt ...«

"Verantwortungsvoll kiffen" ist für mich eine widersprüchliche Formulierung. Darüber hinaus bezweifle ich, dass jemand, der regelmäßig (täglich) sein Auto benötigt, stets einen extra "Ausnüchterungstag" einlegt.

Nun ja, der TE soll selbst sehen, wie er damit klarkommt. Um die eigentliche Frage zu beantworten: Meines Wissens wird bei der ärztlichen Untersuchung nicht gezielt nach Drogen gesucht. Sollte man evtl. man ändern ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
17.10.2008, 21:13 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

@Georg_g: Carhol hat Recht; nur ein Punkt in Flensburg und die charakterliche Eignung wird angezweifelt. Unser Sachbearbeiter ist da auch ganz schnell.

Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.10.2008, 21:35 Uhr

zu: Medizinisches Gutachten zum Fahrlehrer

Es geht bei dieser Frage nicht um Recht haben oder nicht Recht haben, weil das zu einem großen Teil eine Ermessensfrage ist. Das FahrlG fordert, dass der Bewerber "geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen".

Dem Wortlaut nach gelten diese Dinge aber nur für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis, nicht für deren Fortbestehen.

Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis sind in § 8 FahrlG geregelt. Als unzuverlässig im Sinne des FahrlG gilt demnach jemand, der wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen obliegen.

Wenn ich nun einen Punkt in Flensburg kassieren würde, dann fehlt es an allen genannten Voraussetzungen: Es wäre weder eine wiederholte, noch eine gröbliche Pflichtverletzung, noch handelt es sich um eine Verletzung der Vorschriften des FahrlG oder der DV-FahrlG.

Fahrlehrerrechtliche Maßnahmen bei einem einzigen Punkt in Flensburg wären schlichtweg unzulässig.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Über Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich