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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Cider75
01.10.2008, 14:10 Uhr

Vorfahrt Fahrradstraße?!

Es gibt ja mittlerweile viele Fahrradstraßen. Mir ist die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar und diese ist m.E. auch in der StVO nicht deutlich geregelt. Habe ich als Radfahrer dort immer Vorfahrt? Wenn Autos zugelassen sind, müssen diese dann rechts vor links gewähren, Radfahrer aber nicht? Freue mich über kompetente Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2008, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrt Fahrradstraße?!

An sich gibt es für Fahrradstraßen keine Sonderregelungen.

Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen grundsätzlich bevorrechtigt werden.

Dennoch gilt ausschließlich, wie die Kreuzung im Einzelfall gestaltet ist. Sind keine Verkehrszeichen vorhanden, gilt r-v-l.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-112

Auf einen Weg, den Reiter zu benutzen haben

Auf einen Reitweg, der für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist

Auf ein Verbot für Reiter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-109 / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie besonders mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen?

An Seen

In Moorgebieten

An Flussläufen