Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu_h
17.09.2008, 05:46 Uhr

Paraguay ---> Deutschland???

Hi brauch Hilfe!!!!

Also ich bin für 9 Monate in Paraguay und habe hier meinen Motorradführerschein gemacht!! Wollte fragen ob ich den in meinem deutschen Führerschein(normaler B/BE führerschein) eintragen lassen kann bzw umschreiben kann??? Und auf was genau ich dabei achten muss??

Wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!!!

Greetz Manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.09.2008, 09:02 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

das geht nur, wenn du in d-land eine erneute prüfung ablegst.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2008, 17:59 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

Jedoch werden Dir immerhin die Pflicht Fahr- und Theoriestunden erlassen.
Ein paar Stunden wirst Du aber nehmen müssen, bis ein Fahrlehrer Dich zur Prüfung anmeldet.

Beachten musst Du lediglich, dass die Gültigkeit Deiner Fahrerlaubnis hier 6 Monate nach Einreise erlischt.
Die Unschreibung muss dann innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Zuständig ist die Führerscheinstelle.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.09.2008, 19:27 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

»Die Unschreibung muss dann innerhalb von 3 Jahren erfolgen.«

Die 3-Jahres-Frist wird mit der Änderung der FeV wegfallen, sodass sie für den TE keine Bedeutung mehr hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu_h
17.09.2008, 20:15 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

Ok gut also muss ich nur die Prüfugen machen!! Ja klar alleine diese übungsfahrten mit kreis fahren und für so zeug was in der Prüfung drankommt sollte mann ein paar std nehmen!!

Aber ich kann 6 monate mit dem Paraguay Führerschein in D fahren!! oder geht das nur wenn ich einen Wohnsitz in Paraguay hatte???

Aber schon mal danke für die bisherigen Infos!!

Manu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.09.2008, 22:08 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

auch wenn du deinen wohnsitz in deutschland hast.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2008, 22:20 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

Georg, danke für den Hinweis!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu_h
19.09.2008, 21:36 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

Muss ich den ausländischen Führerschein dafür eine bestimmte Zeit haben???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.09.2008, 00:25 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

nein, es darf aber keine art von lernführerschein sein.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Manu_h
12.12.2008, 15:45 Uhr

zu: Paraguay ---> Deutschland???

Was meinst du mit Lernführerschein???
Hier bokommt man den Führerschein immer nur für 1 Jahr lang!!!

Zählt der trotzdem in DE????

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung