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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elti
21.07.2008, 11:03 Uhr

Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Hallo, liebe Forenteilnehmer.
Wie ich gelesen habe muß die praktische Prüfung spätestens 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung gemacht werden.
Gibt es da Ausnahmen???
Mein Mann hat im Juli 2007 die Theoretische gemacht und ist dann im Aug/Sep 2x durch die Praktische gefallen. Nun hatte er so eine Arbeit, dass er keine Stunden nehmen/Prüfung machen konnte.
Was, wenn er ab im Juli Stunden nimmt und im August die Praktische macht? Ist das noch möglich?? (Schneller geht auf keinen Fall!Er hat nur manchmal , max. 1x/Woche - und sonntags-frei!!)
Danke für eure Antworten
Elti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.07.2008, 14:04 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Frag besser nicht uns, sondern seine Fahschule.
Und das möglichst bald.
Wir kennen deren Terminkalender nämlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.07.2008, 19:10 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

So weit ich das beurteilen kann, ist das leider nicht möglich... aber besser ist es immer nochmal bei der Fahrschule vorzusprechen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren