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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kalle
29.06.2008, 21:01 Uhr

Roller Höherlegung

Hallo

Mich haben die Grüne gestern angehalten mit einem Roller.Ich habe Auto- und Motorradführerschen. Der Grüne hat dann gesagt das die Höherlegung nicht erlaubt ist und es gibt eine Anzeige und 50 € Strafe.
Jetzt ist meine Frage weil ich ja noch in der probzeit bin ob die mir die velängern oder ob ich ein Aufbauseminar machen muss.

Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.06.2008, 12:23 Uhr

zu: Roller Höherlegung

beides; aufbauseminar + pz-verlängerung da durch das höherlegen die betriebserlaubnis erloschen ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.07.2008, 11:45 Uhr

zu: Roller Höherlegung

wie hast du den roller höher gelegt? grössere reifen oder die federn.
bei den reifen würde ich mal nach einer ABE schauen. kenne viele die grössere reifen aufziehen wg. der fahrstabilität. d

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B

Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können

Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis