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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lovely79
27.06.2008, 22:57 Uhr

Papiere abgelaufen,Verlängerung?

Hallo,
habe folgendes problem:
Letztes jahr ende Juni habe ich dieT.prüfung bestanden.Danach begann eine schwere zeit für mich; kind im krankenhaus, eine schwierige schwangerschaft, Mann im krankenhaus,Fahrschule geschlossen,in neuer F.schule angemeldet, lange wartezeit bis die papiere in der neuen F.S. ankammen und ,und,und.
Habe dann sozusagen auf den letzten drücker die restlichen Fahrstunden genommen und wurde zur P.prüfung angemeldet.
Diese war am 20.06( natürlich durchgefallen) die gültigkeit meiner Papiere endet am28.06 also eine woche bevor ich nochmal zur Prüfung gehen könnte.
Meine frage ist jetzt : wars das jetzt für mich oder kann ich auf grund der vorgenanten zwischenfälle eine verlängerung der gültigkeit der Papiere beantragen? Zudem habe ich ja die Prüfung inerhalb des jahres angetreten verfallen die Papiere trotzdem?
Danke für eure antworten
Gruß lovely79

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.06.2008, 14:31 Uhr

zu: Papiere abgelaufen,Verlängerung?

verfallen trotzdem. theo prüfung ist 1 jahr gültig, nicht länger.
ebenso der vertrag mit der fs

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten