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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scofield
12.06.2008, 15:12 Uhr

Probezeit

Hallo! Ich wurde letztes Jahr im Dezember auf einer Autobahn mit 136 km/h geblitzt! Erlaubt waren 100! Dann kam im Januar von Thüringen (ich komme aus Sachsen) der Zeugenfragebogen, da das Auto auf meine Freundin zugelassen ist. Darauf haben wir gar nicht reagiert, war ja auch noch keine Zahlungsaufforderung dabei. Allerdings war ich in dieser Zeit noch in der Probezeit! Seit April habe ich die 2 Jahre hinter mich gebracht!

Wenn die da jetzt kommen würden, von wegen sie haben Bilder abgeglich und mich identifiziert, dürften die mir dann ein Aufbauseminar verhängen, obwohl ich schon aus der Probezeit raus bin? Oder bekomm ich dann nur die Punkte und das Bußgeld?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

LG. Scofield

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.06.2008, 17:26 Uhr

zu: Probezeit

Ein Zeugenbefragungsbogen kam, weil die Halterin als Fahrerin ausgeschlossen wurde.
Dann ist es ja logisch, dass keine Zahlungsaufforderung kam, denn bezahlen kann ja nur der Täter und nicht irgendjemand, der es nachweislich nicht war.
Wegen der nichtbeantwortung des ZBB könnte theoretisch Deiner Freundin ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Wenn die inzwischen immernoch nicht auf Dich gekommen sind, ist die Tat verjährt.
Andernfalls jedoch würden Dich die Probezeitmaßnahmen ganz regulär treffen, denn das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass diese auch anzuordnen sind, wenn die PZ inzwischen abgelaufen ist; entscheidend ist der Tattag.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren