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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Scofield
12.06.2008, 15:12 Uhr

Probezeit

Hallo! Ich wurde letztes Jahr im Dezember auf einer Autobahn mit 136 km/h geblitzt! Erlaubt waren 100! Dann kam im Januar von Thüringen (ich komme aus Sachsen) der Zeugenfragebogen, da das Auto auf meine Freundin zugelassen ist. Darauf haben wir gar nicht reagiert, war ja auch noch keine Zahlungsaufforderung dabei. Allerdings war ich in dieser Zeit noch in der Probezeit! Seit April habe ich die 2 Jahre hinter mich gebracht!

Wenn die da jetzt kommen würden, von wegen sie haben Bilder abgeglich und mich identifiziert, dürften die mir dann ein Aufbauseminar verhängen, obwohl ich schon aus der Probezeit raus bin? Oder bekomm ich dann nur die Punkte und das Bußgeld?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

LG. Scofield

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.06.2008, 17:26 Uhr

zu: Probezeit

Ein Zeugenbefragungsbogen kam, weil die Halterin als Fahrerin ausgeschlossen wurde.
Dann ist es ja logisch, dass keine Zahlungsaufforderung kam, denn bezahlen kann ja nur der Täter und nicht irgendjemand, der es nachweislich nicht war.
Wegen der nichtbeantwortung des ZBB könnte theoretisch Deiner Freundin ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Wenn die inzwischen immernoch nicht auf Dich gekommen sind, ist die Tat verjährt.
Andernfalls jedoch würden Dich die Probezeitmaßnahmen ganz regulär treffen, denn das Gesetz legt ausdrücklich fest, dass diese auch anzuordnen sind, wenn die PZ inzwischen abgelaufen ist; entscheidend ist der Tattag.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich beim Anfahren vom Fahrbahnrand?

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Rückwärtigen Verkehr beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Warum müssen Sie bei Nässe einen erheblich größeren Sicherheitsabstand einhalten als bei trockener Fahrbahn?

Weil sich der Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn verschlechtert

Weil durch Spitzwasser die Sicht beeinträchtigt werden kann

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen