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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kealopian
02.05.2008, 11:41 Uhr

Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Hallo, liebe Wissenden!
Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2008, 12:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

nur bis Anfang Juni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.05.2008, 20:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Kannst du hier nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden