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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny89
23.02.2008, 15:27 Uhr

frage zum führerschein in der probezeit

hey leute,
ich habe mal eine frage an euch.

ich bekam am 26.2.2007 den führerschein ausgehändigt, so ein halbes jahr später wurde ich geblitzt mit 35km zu schnell auserorts, so strafe war 3 punkte und 101€, so dann war wieder ca. 5 monate ruhe, da hatte ich diese woche mim transporter der firma einen unfall, ich war schuld weil ich von der sonne an einer kreuzung im wald so geblendet wurde das ich nichts mehr gesehen hatte, und bin in einen neuen passat rein mit 80km/h, so ist weiter nichts passiert polizei hat auch nichts gesagt wegen punkte etc. bekomme ich da punkte???
und in der gleichen woche wurde ich erneut auserorts mit 30km zu schnell abzügl. der toleranz 27km/h das werden ja dann wieder 3 punkte.

womit muss ich rechnen? mit einer 2. nachschulung und wieder 2 jahre probezeit verlängert oder muss ich ihn abgeben für einen bestimmten zeitraum? oder ganz und muss mpu machen und dann den führerschein erneut machen ???

ein aufbauseminar wegen den 35km zu schnell liegt vor das ich bald absolvieren werde.


würde mich freuen hilfe von euch zu bekommen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.02.2008, 16:14 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

Eine zweite Nachschulung gibt es nicht!

Folgendes zitiere ich aus diesem Link:
http://strafzettel.de/index.html

Bei einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen:

Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer hierfür gesetzten Frist; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre; Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Besuch des Aufbauseminars nicht fristgemäß erfolgt und nachgewiesen wird.

Bei einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach erfolgter Teilnahme an einem Aufbauseminar:

Schriftliche Verwarnung mit gleichzeitigem Nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Bei einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weiteren weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach Ablauf der Frist zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung:

Entziehung der Fahrerlaubnis

Was schwerwiegend, oder weniger schwerwiegend ist, findest Du hier, in der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anla
ge=12


Da die beiden letzten Verstöße nicht gleichzeitig, also zum selben Zeitpunkt geschahen, gehe ich davon aus, daß sie einzeln geahndet werden müssen und Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny89
23.02.2008, 16:22 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

für immer? oder nur einen bestimmten zeitraum?, und was ist das mit dem psychologen ding da ? iss das eine mpu?

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23.02.2008, 16:30 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

Entzug der Fahrerlaubnis heißt:

Du hast solange keine Fahrerlaubnis, bis Du eine neue beantragst und einen Führerschein erteilt bekommst!
Zu deutsch: Du mußt den Führerschein neu machen!

Daß kann aber ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Wir haben im Moment jemanden da, der muß nur die Theor.Prüfung und die Prakt.Prüfung neu machen, aber keinen Unterricht besuchen und keine Sonderfahrten machen.

Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?

Schau mal hier:

http://www.verkehrspsychologen24.de/boxen/353.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny89
23.02.2008, 16:33 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

also das heisst ich muss nur den führerschein neu machen als wenn ich garkeinen gehabt hätte, und eine mpu brauch ich nicht? nur den verkehrspsychologen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
23.02.2008, 16:42 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

Ich sag mal so:

Wenn ich bei der Rechtsabteilung des Straßenverkehrsamt sitzen würde und Du(, oder der Unfallbericht) würdest mir erzählen, daß Du mit ca. 80 km/h auf eine Kreuzung zugefahren bist, obwohl Du nichts gesehen hast, dann würde ich an Deiner Psyche schon zweifeln und eine Medizinisch Psychologische Untersuchung für sinnvoll halten, oder?
Mal davon abgesehen, daß Du schon einmal auffällig geworden bist!
Da würde ich doch ganz kleine Brötchen backen!
Und .... Du hast gesagt, daß Du mit dem Firmenwagen den Unfall hattest, womöglich während der Arbeit! Wer tut denn sowas für seinen Chef? Wer fährt sich denn für seine Arbeit fast kaputt? Das hätte nämlich auch passieren können!
Schonmal dran gedacht???

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23.02.2008, 17:42 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

ja klar. ist halt alles blöd gelaufen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.02.2008, 19:18 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, ist die Neuerteilung prüfungsfrei, wenn zwischen Entzug und Neuerteilung nicht mehr als zwei Jahre liegen.

Aber soweit sind wir hier noch nicht: Die nächste Stufe der Probezeit erfolgt erst, wenn die letzte abgeschlossen wurde. Wenn ich die Situation richtig verstehe, war der Ablauf folgender:
- Geblitzt, A- Verstoß
- Aufbauseminar
- Unfall, A- Verstoß
- kurz darauf weiterer A- VErstoß.

Solange der TE noch nicht aufgefordert wurde, an einer verkehrspsychologischen Beratung (ganz andere Schublade als MPU) teilzunehmen, wird ihm die Fahrerlaubnis nicht entzogen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny89
23.02.2008, 21:49 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

also wenn ich das richtig verstehe muss ich ihn nicht neu machen wenns nicht mehr als 2 jahre sind wo er weg ist? und ich brauche ihn dann auch nicht neu zu machen ?

naja ich habe nur vor ner mpu schiss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2008, 13:32 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

MPU stehtnicht im Raum. Nur die verkehrspsychologische Beratung, die gar nichts, aber auch gar nichts mit der MPU zu tun hat.
Sollte es zum Entzug der FE kommen, musst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen (Kosten rd. 120 €). Die Fsst könnte dann ein ärztliches Gutachten (auch keine MPU) verlangen, wobei auch das nicht der häufigste Weg ist.

Ich sehe aber immernoch nicht hier die Entziheung der Fahrerlaubnis.
Hilfreich wäre, wenn Du alle relevanten Daten (also Daten der Versöße und der darauffolgenden Konsequenzen) hier porsten würdest, dann könnte man relativ sichere Angaben machen, was nun folgt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benny89
24.02.2008, 16:31 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

das ist ja das problem das ich keine genaueren daten weiss, die polizei hat nichts gesagt beim unfall, ja und wie iss das mit dem beantragen da? wieso 120€? muss ich da dann nicht in die fahrschule?? oder wie ist das

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.02.2008, 17:53 Uhr

zu: frage zum führerschein in der probezeit

Wurdest Du schon aufgefordert, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte

Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?

Links

Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren

Rechts

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-015 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger mit einem weißen Stock will vor Ihnen die Fahrbahn überqueren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Weiterfahren, weil Blinde die Fahrbahn nicht ohne Begleitung überqueren dürfen

Geschwindigkeit vermindern und nötigenfalls anhalten

Warnzeichen geben und mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten