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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drivinglady
08.12.2007, 20:41 Uhr

Parken auf Privatgrundstück

Hi, hab da mal eine rein rechtliche Frage ;):

Wir sind hier eine ,,Wohngeschmeinschaft''. Es sind 5 1-Familienhäuser, die sich auf einem Privatgrundstück befinden(, welches, nehme ich an, eben allen gehört).

Unser Haus ist auf diesem Grundstück das ganz hinterste. Dort führt ein Weg hin, direkt auf unsere Garage, davor noch Platz für ein Auto und dann links eine Abnzweigung zu einem ebenfalls Stellplatz für ein Auto mit Garage danach, wie eben bei uns.
Da ich mein Auto nicht in die Garage fahren kann, weder davor stellen kann, noch hinter ein schon vor der Garage stehendes von uns, da dass onst die Einfahrt zur Garage links der Nachbarn verstopft muss ich es theoretisch a der Straße ganz vone abstellen.

Wenn man von der Straße auf unser Privatgrundstück GERADE AUS fährt sind gerade aus drei Stellplätze (die den Nachbarn gehören), sowie zwei weitere Garagen, die auch den Nachbarn gehören. Wenn man rechts höchfährt gehts unter anderem nach hinten zu unserer Garage.

So, wenn man nun aber geradeaus auf die Stellplätze fährt ist da gaaaanz viel breiter Platz(die Einfahrt ist eben seeehr breit). Weshalb ich mein Auto immer HINTER die Stellplätze gestellt hab links in der Einfahrt. Genug Platz noch für einen LKW da durchzukommen.
Der Nachbar müsste halt zu seinem Stellplatz an meinem Auto vorbeilenken.

Nun ist die Frage, da der mir mehr oder weniger blöd gekommen ist, ob ich es da wirklich nicht abstellen darf, da es laut seiner Aussage kein Parkplatz ist.
Aber es ist doch ein Privatgrundtsück wp uns allen gehört und ich behindere keinen, er muss lediglich an meinem vorbeilenken, wie wenn man an einem Auto vorbeifährt, das an der Straße hält.

??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
09.12.2007, 10:38 Uhr

zu: Parken auf Privatgrundstück

Kannst Du die Situation mal aufzeichnen, hochladen und verlinken?

Ich begreif nämlich auch nicht, wo Du parkst! :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.12.2007, 11:23 Uhr

zu: Parken auf Privatgrundstück

>> Es sind 5 1-Familienhäuser, die sich auf einem Privatgrundstück befinden(, welches, nehme ich an, eben allen gehört).<<

das wäre ersteinmal zu klären.
es ist nicht normal das einfamilienhäuser auf einem gemeinschaftsgrundstück (das allen gehört)stehen . das würde bedeuten das alle über alle grundstücksteile laufen dürften.
darf euer nachbar einfach so bei euch auf der terrasse eine grillparty machen?
auskunft erteilt das grundbuchamt.
zweitens muss die zuwegung zu den häusern geklärt werden (verlauf und breite).
wenn du das gemacht hast, kann man weiterreden.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drivinglady
09.12.2007, 11:42 Uhr

zu: Parken auf Privatgrundstück

Natürlich nicht Wohnflächen der Menschen. Lediglich der Teerboden, wo zu sätmlichen Häusern führt. Jeder von uns ist auch in der Kehrwoche dafür zuständig, dass dieser sauber ist, vondemher nehm ich an gehört das allen?!

Ich mach ein Bild von dem was ich meine und stells nacher rein :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MrMurphy
09.12.2007, 12:48 Uhr

Eigentumsverhältnisse

Hallo,

bist du dort Mieterin oder Eigentümerin? Das

"welches, nehme ich an, eben allen gehört"

deutet darauf hin, das du über die Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht informiert bist. Ohne das Wissen wird dir niemand konkret Auskunft geben können.

Wenn du Eigentümerin bist musst du einen Blick ins Grundbuch (auch das des Nachbarn) werfen, dort stehen dann eventuelle Nutzungsrechte drin.

Als Mieterin kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht.

Handelt es sich bei der Zuwegung um Gemeinschaftseigentum der Anlieger musst du zusätzlich in die Beschlüsse der Eigentümer gucken.

Eine gesetzliche Regelung für dein spezielle Problem gibt es nicht.

Im Zweifel gilt: Wenn du nicht nachweisen kannst auf einem nicht eindeutig dir gehörenden Privatgrundstück parken zu dürfen, darfst du es nicht.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-001 / 3 Fehlerpunkte

An einem Bahnübergang schwenkt ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne. Was bedeutet dies?

Die Fahne hat nur Bedeutung für den Lokführer

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130

Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge

Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge