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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Felu
16.11.2007, 18:28 Uhr

Motorradfürerschein

Hallo zusammen,
ich habe den Fürerschein Klasse A1 2003 gemacht und würde jetzt gerne Klasse A machen, ich hatte allerdings Zwischen Sep. 2006 und Mai 2007 keinen Führerschein und es wurde ein NEUER ausgestellt.
Kann mir jemand sagen ob ich nach dem ich den A gemacht habe nochmal 2 Jahre warten muss um ein Kraftrad mit mehr als 34 PS fahren zu dürfen? (Ich bin 22)!
Danke Gruß Felu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
16.11.2007, 18:59 Uhr

zu: Motorradfürerschein

Natürlich du dann die ersten 2 Jahe nur 34 PS Maschinen fahren.

Das hat aber nichts mit dem neu ausgestellten Führerschein zu tun, sondern damit das du erst 22 Jahre alt bist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der rote Pkw

Der gelbe Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt