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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tummler01
08.11.2007, 15:19 Uhr

Gültigkeit der Theorie

Wie lange gelten eigentlich die geleisteten TH Stunden, wenn zB durch Krankheit eine "Pause " von ca. 1 Jahr stattgefunden hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:40 Uhr

zu: Gültigkeit der Theorie

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Geregelt ist nur, dass die Ausbildungsbescheinigung (die unmittelbar nach Beendung der Ausbildung ausgestellt wird) zwei Jahre gültig ist.

Man könnte aber analog zu dieser Vorschrift davon ausgehen, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das erlernte Theoriewissen nach zwei Jahren nicht mehr vorhanden ist und dass daher auch Theorieunterrichte nach zwei Jahren verfallen. Das steht aber, wie gesagt, nicht explizit in einer Rechtsvorschrift.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

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Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist zu schnelles Fahren besonders gefährlich?

An Bahnübergängen

An Fahrbahnverengungen

In unübersichtlichen Kurven

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

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