DBHH
05.11.2007, 12:29 Uhr
"Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
Hallo,
eine Bekannte ist gerade durch die Prüfung gefallen mit der Begründung, sie sei 70, 80 km/h bei zul. 100 km/h auf der Autobahn gefahren und sei somit noch zu unsicher bei Autobahnfahrten..
Ist das normal?
Katharina
05.11.2007, 12:58 Uhr
zu: "Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
Hallo
oje die Arme
Wie darf ich das verstehen
sie ist 70bzw80kmh gefahren obwohl sie 100 hätt fahren sollen oder wie?
lg kathi
DBHH
05.11.2007, 13:22 Uhr
zu: "Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Es lag ganz in ihrem eigenen Ermessen, wie schnell sie fahren soll. Eine Hamburger Autobahn morgens um 9.30. Da sind 70/ 80 km/h ganz normaler Standard.
Nicht mal ihre Fahrlehrerin kann ihr erklären, warum sie durchgefallen ist...
DBHH
05.11.2007, 13:38 Uhr
zu: "Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
Danke für die Antwort.
Nach ihrem eigenen Bekunden war es aufgrund des Verkehrsaufkommens gar nicht möglich, schneller zu fahren, ohne den Mindestabstand zum Vordermann zu unterschreiten. Überholen wollte sie nicht, das sie eh die nächste Abfahrt wieder rausfahren sollte...
Naja, wie dem auch sei...
Ich fahre die selbe Autobahn seit Jahren mit meinem kleinen Peugeot 106 max. 90 km/h...
Katharina
05.11.2007, 13:44 Uhr
zu: "Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
und was hat der Prüfer sie noch geprüft also welche technischen Fragen ?
weil ich hab am Mittwoch pp
und bin shcon ure nervös
wäre nett ween du mir schreiben könntest was Sie sie gefragt haben für techn. fragen und rund ums auto
und was haben sie dich gefragt?
DANKE
LG KATHI
DBHH
05.11.2007, 13:50 Uhr
zu: "Mindestgeschwindigkeit" bei der Prüfung
Hi Kathi,
die technischen Fragen werden bei uns wohl erst am Ende der praktischen Prüfung gestellt, wenn sich abzeichnet, dass die Prüfung erfolgreich abläuft.
Und so weit ist es ja bekanntlich nicht gekommen...
Ich wünsch Dir alles Gute für Mittwoch,
LG