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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
ray122
03.11.2007, 17:17 Uhr
Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Servus,
hab folgendes Problem. Bin vor kurzem bei der ersten Prüfung durchgeflogen und habe bei der nächsten bestanden.
Nun möchte ich allerdings wissen, ob es wirklich 100% korrekt war, dass ich beim ersten Mal durchgeflogen bin.
Situation war folgende:
Am Ende der Straße kam eine Abzweigung nach rechts, geradeaus war ein "Verbot der Einfahrt". Wollte dann auch zuerst rechts abbiegen, jedoch war unter diesem Schild ein "nach 50m". In der Aufregung hab ich mir nicht ausgemalt, dass 50m nur verdammt kurz sind und dass da wohl kaum noch ne weitere Abzweigung innerhalb der 50m kommen wird. Ich dachte an das "immer gerade aus fahren" und somit hab ich nicht abgebogen, sondern wollte rein. Allerdings hat der Fahrlehrer (nicht mein eigener, sondern einer, der eingesprungen ist, weil meiner an dem Tag nicht konnte) das Auto noch vor der Einfahrt in die Straße gebremst. Also durchgefallen, als Begründung vom TÜV "Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge aller Art". Aber rein theoretisch darf da doch jedes Fahrzeug reinfahren, weil die eigentliche Einbahnstraße erst nach 50m kommt und gut, ich hätt dann wenden müssen und wär vll. dabei durchgeflogen, weils ne sehr unübersichtliche Passage war, aber das spielt ja keine Rolle, oder?
Als ich mir bei der nächsten Übungsstunde die Stelle mit meinem Fahrlehrer angeguckt habe, musste ich sogar reinfahren, weil er wollte, dass ich das mal sehe. Ich habe ihn darauf angesprochen, dass ich schon am Schild "nach 50m" gebremst wurde, aber eine richtige Antwort hat er mir nicht gegeben.
Vll. könnt ihr mir ne Antwort geben.
Vielen Dank im Voraus,
MfG, ray122
fraktum
03.11.2007, 18:09 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Hmm.....
Frage: Was wurde auf dem Protokoll, das Du nach der Prüfung bekommen hast angekreuzt? Nur "Nichtbeachten von Verkehrszeichen" ?
Fest steht: Das Nichtbeachten des Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) führt zwangsläufig zur nicht bestandenen Prüfung.
Unklar ist, ob Du Verkehrszeichen 250 überhaupt missachtet hast. Nach meiner Logik bedeutet das Zusatzzeichen "nach 50m", dass das Vorschriftszeichen 250 erst nach 50 Metern in Kraft tritt. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, welche andere Bedeutung dieses Zusatzzeichen haben kann...
Es war natürlich nicht schlau, dort hinein fahrn zu wollen, Du hättest evtl. den Prüfer sagen sollen, dass Du wegen dem angekündigten Verbot der Einfahrt nach links abbiegen wirst. Dies ist aber alles kein Grund fürs Durchfallen.
Gruß,
fraktum
ray122
03.11.2007, 18:21 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
War nicht exakt das, was ich hingeschrieben hab, aber dürfte keinen großen Unterschied machen:
Angekreuzt wurde:
"8 Nichtbeachten von Verkehrszeichen"
daneben geschrieben:
"1x Verbot der Einfahrt (notwendiger Eingriff!)"
Mir ist klar, dass es dumm war da rein zu fahren, anstelle von rechts abzubiegen (mit Ankündigung), aber da es ja noch für 50m erlaubt war gerade aus zu fahren und erst danach das Einfahrt Verboten Schild ohne weitere Hinweise kam, hätte ich doch in die kleine Passage hereinfahren dürfen - so wie ich es auch mit meinem Fahrlehrer bei der nächsten Übungsstunde gemacht habe (und hätte dann eben wenden müssen).
Schoki
03.11.2007, 18:25 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Wir haben auch so ein Schild bei uns stehen (allerdings ein Anlieger frei in Entfernung 450 m). Meine Schülerin bremste und sagte, dass sie nicht reinfahren dürfte. Der Prüfer fragte weshalb, da es erst in 450 m sei. Er wollte dort halt wenden.
Meiner Meinung nach war es nicht gerechtfertigt da noch 50 m frei waren. Erst wenn die 50 m zuende wären und Du immernoch reinfahren möchtest, dann wäre es gerechtfertigt.
fraktum
03.11.2007, 18:26 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Ok, es war also "Verbot der Einfahrt". Dann handelt es sich um das Zeichen 267. Das ändert imho aber nichts an der Sachlage...
Da Du mit dem Fahrlehrer dort hineingefahren bist, denke ich, dass bei der Prüfung etwas falsch gelaufen ist.
Georg_g
03.11.2007, 18:38 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
»"8 Nichtbeachten von Verkehrszeichen"
daneben geschrieben:
"1x Verbot der Einfahrt (notwendiger Eingriff!)«
Da sind meines Erachtens beide Begründungen falsch. Weder wurde ein Verkehrszeichen missachtet (weil es ja erst nach 50 m gilt), noch war der Eingriff des Fahrlehrers notwendig.
ray122
04.11.2007, 01:20 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Wie gesagt, war ich sehr aufgeregt und habe die Straße bis hinten nicht überblickt. Allerdings wäre das mit bisschen Verstand klar gewesen, dass es nach den 50m nicht mehr weitergeht und auch keine weitere Abzweigung vor dem eigentlichen Verbot der Einfahrt kommt.
Trotzdem falsch? Wie ists denn z.B. mit Sackgassen - ist man draussen, wenn man in eine fährt, noch bevor man überhaupt wenden kann?
ray122
04.11.2007, 01:44 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Naja egal ist mir das nicht bei 266 EURO die mich das jetzt mehr gekostet hat - eine dritte Prüfung hätte ich warsch. aus Budgetgründen nicht gemacht.
Von daher wär meine nächste Frage auch gewesen, ob man da irgendwas machen kann... wobei ich glaub, meine Chance stehn schlecht ;).
ray122
04.11.2007, 12:10 Uhr
zu: Durchgeflogen bei der 1. Prüfung - gerechtfertigt?
Naja, das ist ja echt mal ein Witz... "gegen die Fahrschul-Lobby kommt man einfach nicht an". Awa Spass, aber trotzdem kotzt's mich an.
Nun gut, dann hat sichs wohl damit erledigt, aber man sieht sich ja immer zweimal im Leben ;).
Vielen, vielen Dank an Euch alle für Eure Hilfe!
Gute Fahrt!
Gruß, ray122
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