Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kenny-fan
12.10.2007, 14:34 Uhr

Versicherung Leichtkrafträder

Hallo,

hätte ma paar fragen zur versicherung von leichtrafträdern. Un zwar hab i gehört dass für 16 un 17-jährige (mit A1) die versicherung für ne 125er gut um die 500 € kosten kann. Stimmt das? so teuer?

und was würde die versicherung bei ner 50er Maschine kosten (also nicht roller sondern leictkraftrad, zb aprilia rs 50)


danke jonas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
12.10.2007, 14:45 Uhr

zu: Versicherung Leichtkrafträder

Für die 125er braucht du ein sog. grosses Kennzeichen, und somit eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Und für diese sind KFZ.-Steuern zu bezahlen.
Preise für diese kann man gut mit den Onlineversicherungstarifrechnern herausfinden.

Für eine sog. 50er braucht man nur ein Versicherungskennzeichen Kostenpunkt je nach Versicherung ab 70€.

Auch abhängig ob du es Vollkasko, teilkasko oder nur Haftpflicht versichern möchtest.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-015-B

Ich darf vor den beiden anderen Pkw abbiegen

Ich muss nur den blauen Pkw durchfahren lassen

Ich muss die beiden anderen Pkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden