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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SunshineSunny
09.10.2007, 13:24 Uhr

Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo,

ich habe vor etwa einem Jahr meinen Theorieunterricht beendet, aber bisher noch nicht meine Theorieprüfung bestanden.

Gibt es eine Grenze in welcher Zeit man die Theorieprüfung bestanden haben muss?

Gruß
Sunshine Sunny

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
09.10.2007, 16:34 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Hallo!
Lies doch mal in § 16 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
"Der Bewerber hat vor der Prüfung dem Sachverständigen oder Prüfer eine Ausbildungsbescheinigung ... zu übergeben. Das Ausstellungsdatum darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen..."
Ob noch weitere Grenzen zu beachten sind, weiß ich gerade nicht. Vielleicht weiß jemand anderer Bescheid?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
09.10.2007, 16:44 Uhr

zu: Wie lange hat man Zeit für die Theorieprüfung?

Naja, wenn man ewig lange braucht, dann hat man nicht richtig gelernt und kann die Prüfung eh vergessen.
Bei uns waren es 45 Minuten, danach war Abgabe, die meisten waren aber spätestens nach 30 min fertig... ist ja auch mehr als genug Zeit!

Aber welche Zeit genau vorgeschrieben ist, weiß ich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- plötzlich beschleunigt

- seine Geschwindigkeit stark verringert

- zum Überholen ausschert