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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern LilaPause2
30.09.2007, 12:51 Uhr

nochmal hey

so und meine zweite frage ist....ich hab ja die prüfung leider nit bestanden....sooo....und ich´hab echt alles richtig gemacht...mein einzigster fehler war dass ich beim seitwärts rückwärts einparken mit den rechten reifen auf die bordsteinkante gekommen bin! wie gesagt mein einziger fehler! is das echt ein grund zum durchfalln??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
30.09.2007, 18:27 Uhr

zu: nochmal hey

normalerweise nicht. Damit ist zwar die Grundaufgabe Einparken nicht bestanden, aber soweit ich weiß reicht das noch nicht zum durchfallen.
Kann aber sein, dass ich mich täusche...vielleicht weiß jemand anders mehr dazu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stiften
30.09.2007, 20:29 Uhr

zu: nochmal hey

Die in Anlage 7 Nr. 2.1.4.2. FeV geforderte Grundfahraufgabe hast Du nach den Bestimmungen der Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie) Anlage 3 Nr. 2.2 nicht fehlerfrei ausgeführt.

»Auffahren auf den Bordstein oder Überfahren der Fahrbahnbegrenzung«

Hat Dich der aaSoP die Grundfahraufgabe wiederholen lassen? Du hast immer zwei Versuche, wenn's beim ersten Mal nicht klappt.

Wenigstens der zweite Versuch sollte aber klappen, denn sonst ist die Prüfung nach Anlage 3 Nr. 3 der Prüfungsrichtlinie vorbei.

»Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber auch bei der Wiederholung eine Grundfahraufgabe nicht fehlerfrei ausführt (...)«

Wenn Du es also beim zweiten Mal falsch gemacht hast, dann kannst Du nichts machen. Aber auf eine Wiederholung der Grundfahraufgabe hast Du Anspruch.

Hoffe ich konnte Dir helfen. Ist auch alles zum Nachlesen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Zollstelle

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-118 / 3 Fehlerpunkte

Mit welchen Gefahren müssen Sie vor allem in ländlichen Gebieten rechnen?

Mit langsamen landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Mit Fahrbahnverschmutzungen

Mit überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen