steinboeckin
29.09.2007, 14:25 Uhr
zu: Führerschein aus den NL
Hallo Peg,
das ist ja interessant, was du da wissen willst. Bisher wusste ich nicht, dass der FS in den NL irgenwann nicht mehr verlängerbar ist.
Im Verkehrsportal habe ich das gefunden:
klick
Vielleicht hilft dir das weiter?
Gruß
steinböckin
steinboeckin
30.09.2007, 09:26 Uhr
zu: Führerschein aus den NL
Hallo Peg,
jetzt habe ich mal google bemüht, aber viel mehr ist dabei auch nicht 'rausgekommen.
Ich werde aber weiter suchen, weil's mich auch interessiert ;-)
»...Ist der deutsche Führerschein älter als 10 Jahre, muss er innerhalb eines Jahres bei der für den Wohnort zuständigen niederländischen Gemeindeverwaltung gegen einen niederländischen Führerschein eingetauscht werden.
Dies entspricht der niederländischen Regelung, nach der ein nationaler Führerschein ebenfalls nach 10 Jahren verlängert werden muss.
Die Verpflichtung zur Registrierung eines deutschen Führerscheins ist inzwischen aufgehoben.«
NadelImHeuhaufen
Daraus entnehme ich, dass nicht erst nach dem 70. Lj. der Führerschein verlängert werden muss, sondern halt immer alle 10 Jahre.
Wo sind eigentlich all' die freaks hier... schwimmen???
fragt sich
steinböckin
Lillie
01.10.2007, 09:25 Uhr
zu: Führerschein aus den NL
Ah, mein Fachgebiet! Also:
Ein niederländischer Führerschein wird je nach Klasse und Alter in der Regel für 10 Jahre ausgestellt. Dann muss man ihn verlängern: Das bedeutet jedoch nicht Fahrprüfung (die gilt so wie in D ein Leben lang), sondern je nach Alter und Klasse ist damit eine entspr. mehr oder weniger intensive medizinische Untersuchung fällig. Ab dem Alter von 70 erfolgt die Verlängerung nur für fünf Jahre und in jedem Fall mit eingehender med. Untersuchung.
Eine Freundin musste neulich ihren Führerschein verlängern. Weil sie auch C-Klassen dabei hatte (alte Klasse 3), musste sie zur Komplettuntersuchung antreten - die war gar nicht so leicht. Und kostete natürlich...
Für EU-Ausländer, die nach NL ziehen, gilt: ein Nicht-EU-Ausweis muss sofort gegen einen nl-EU-Ausweis umgetauscht werden. Wer einen EU-Führerschein besitzt, kriegt ihn vom Zeitpunkt des Ausstellungsdatum entspr. bis Ablauf der 10 Jahre anerkannt. Also wenn jetzt z.B. jemand mit einem 2002 ausgestellten EU-Führerschein umzieht, darf bis 2012 damit ohne Umschreibung in NL rumfahren, muss aber dann umgeschrieben werden.
Hier auch nachlesbar:
http://www.rijbewijs.nl/nl/houden/houden.asp
Übrigens: Wer die 10-Jahresfrist verschlampt, kriegt nicht nur bei Polizeikontrollen Ärger: die Kfz-Versicherung vermerkt diese Daten auch - im Falle einer Nichtverlängerung ist dann das entspr.Fahrzeug nicht mehr versichert...
Lillie
01.10.2007, 11:17 Uhr
zu: Führerschein aus den NL
Peg, freut mich, aber wie Du ahnen kannst, hat diese Geschichte in meinem Falle einen Haken...
behagt mir gar nicht, diese 10-Jahresregelung...
Lillie
02.10.2007, 08:55 Uhr
zu: Führerschein aus den NL
Peg: hab schon drauf reagiert - die Erfahrungen sind unterschiedlich. In NL ist nicht immer alles einheitlich geregelt - das irritiert mich, lässt mich aber auch wieder hoffen...
Klar hab ich dieses Plastikkärtchen - die deutsche Ausgabe - wenn es sich irgendwie verzögern oder verhindern lässt, dieses in eine niederländische Ausgabe umzuwandeln, bin ich voll dabei... aber ich befürchte...und eigentlich will ich nicht aus mein nettes Häuschen ziehen, dumm nur, dass es ca.150 Meter von Deutschland entfernt liegt...