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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westermann
27.09.2007, 14:43 Uhr

Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

hallo,
ich habe eine strafanzeige wegen trunkenheit im verkehr (bluttest 1,3 / fahrweise aber okay). das problem ist, ich bin noch in der verlängerten probezeit wegen zu schnell fahren mit aufbauseminar.
ich weiß, daß ich damit richtig schlecht da stehe und das auch richtig ist, aber mit was muss ich rechnen??? fs ist weg? mpu?

danke für jeden hinweis!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westermann
27.09.2007, 14:45 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

sorry, habs nicht hinbekommen, den beitrag ins forum "bußgeld, punkte, probezeit" zu posten, kann man das noch verschieben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pe
27.09.2007, 15:28 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

Naja, mit 1,3 Promille noch einen ordentlichen Fahrstil? Da würd ich aber mal drüber nachdenken, ob da nicht vielleicht ein Alkoholproblem vorhanden ist....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.09.2007, 15:57 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

Hallo, willkommen im Forum.
Worauf Du Dich im einzelnen einstellen musst, ist pauschal schwer zu sagen, da die Strafe von mehreren Einzelfaktioren abhängig ist.
Im Groben könnte die Strafe aber so aussehen:

- Geldstrafe 30 - 40 Tagessätze
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Sperre zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis von ca. 10 Monaten
- keine Punkte, da FE- Entzug
- bei Neuerteilung Löschung der vorhandenen Punkte (klingt paradox, ist aber so)

MPU ist unwahrscheinlich. Die Trunkenheitsfahrt bleibt allerdings 10 Jahre im VZR gespeichert. Bei einer erneuten Trunkenheitsfahrt innerhalb dieser Zeit wird, unabhängig vom Promillewert, ene MPU angeordnet.

Desweiteren wird bein nächsten A- Verstoß innerhalb Deiner Restprobezeit eine MPU angeordnet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.09.2007, 16:15 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

Wäre super, wenn Du noch mit ein paar Details rausrücken würdest. Sind die 1,13 0/00 schon der entgültige Wert? FE wurde noch an Ort und Stelle kassiert, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
27.09.2007, 17:05 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

ganz ehrlich? für sowas hab ich voll keine verständnis und hoffe die nehmen dich richtig dran und musst richtig schön latzen punkte usw

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
27.09.2007, 19:17 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

Lindaleinchen, watt bisse aber auch so pöse!! Du, du du!

Wie der liebe Peg schon so schön ausführt, bzw. was sein Geschichtchen zu suggerieren trachtet ist doch, mehrheitlich werden die ganz normalen Leute immer und stets beim ersten Mal besoffen zu fahren gekrallt. Eigentlich sind das die ganz armen Opfer. ;-))

Jetzt aber im ernst, besonders an PEG, es gibt KEINEN Grund besoffen rumzufahren, auch keinen Grund das auch nur in etwa zu relativieren, zu groß sind die Gefahren die von besoffenen und zsonstwie zugerdröhnten Fzglenkern ausgehen, Punkt!

Wer mit 1,3 Promille noch einigermaßen ein Auto fahren kann verfügt über einiges an Trinktraining und hat schon diverse Alkfahrten, besonders auch mit Restalk hinter sich. 1,3 Promille ist in etwa mit 6 bis 8 Halbliterflaschen Bier erreicht, kommt auf die Trinkdauer an.
Einer der eins bis siebzehn Feierabendbiere reinballert und fährt, ist ein übler Gewohnheitstrinker und brauchte sich nur Gedanken machen wann die FE gelocht ist, nicht ob.
Auch das du das Problem vermeinst darin zu erkennen, daß jemand die Fahne gerochen hat, zeugt eher von einer Verharmlosung der Sache. Das Problem war einzig das er gesoffen hat!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lothar
28.09.2007, 10:16 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

@Peg
Gib Dir keine Mühe.
Die wenigsten Leute verstehen, was Du in Deinem Posting sagen wolltest. Es befriedigt einfach zu sehr, seine eigenen Vorurteile bestätigt zu sehen.
Außerdem macht es Spaß, Leuten, die, insbesondere aus eigenem Verschulden, in der Sche**e stecken, noch eins auf die Mütze zu geben.
Da kann man sich dann immer, frei nach Wilhelm Busch, vorsagen "Gott sei Dank, ich bin nicht so!"
Und viele, die dann von altklug daher schwafeln, wissen nicht mehr von dem tatsächlichen Vorgang, als die 2 Sätze, die der TE hier mal gepostet hat.

Just my 2 cents

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Blutorange
28.09.2007, 11:35 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

Wenn dieser Vater selbst weiß, dass er getrunken hat , ist er wirklich selber schuld, ist zwar blöd gelaufen, aber einfach seine Schuld. Wenn seine Tochter sich nicht traut, hätte er ja einen aus dem Lokal holen können, der ihnen hilft.
Das ist eine schöne Geschichte, Peg, hat zudem auch überhaupt nichts mit dieser Sache zu tun. Wer besoffen fährt, hat kein Mitleid verdient.
Geh doch mal ins Krankenhaus und schau mal, wieviel Menschen wegen einem betrunkenem Autofahrer liegen oder sterben, der in sie gekracht ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
28.09.2007, 12:27 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

@ Peg:
Kleinen Hinweis an den Vater und seine liebe Tochter: der ADAC ist in solchen Fällen eine echte Alternative.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
28.09.2007, 21:45 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

@PEG, vergiß es, es wird nicht besser wenn du ihm noch so tief in die Augen geschaut hast.
Wenn dein guter Bekannter so sehr auf die Tränendrüse gedrückt hat, daß selbst du voller Mitleid für das arme Opfer bist, glaubt der das auch selbst noch.
Das mit Pech oder negativem Glück abzutun ist mehr als reichlich naiv.
Vielmehr läuft da gehörig was schief, bei dir wie bei ihm, oder hat er irgendwas im Bezug auf seine Trinkgewohnheiten geändert?

Wärst du auch noch voller Mitgefühl für ihn wenn er jemanden umgefahren hätte und aufgrund dessen die Pol angerückt wäre?

Er sollte den Bugschuß eingeleitet durch die Bedienung dankbar als Denkanstoß annehmen und verdammt froh sein keinen über den Haufen gebrezelt zu haben.

@Lothar, dein Stammtischgekeife kommt sicher nach dem siebten oder achten Bier dort gut an, in mir erregt es Ekel, Abscheu und bitterste Traurigkeit, daß ein einzelner solchen Schutt ablassen kann.
Inwiefern hier der ein oder andere aus eigener Erfahrung spricht entzieht sich deiner Kenntnis, tut aber auch gar nichts zur Sache.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern westermann
29.09.2007, 12:22 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

@durban
vielen dank für die antwort! der wert ist endgültig und den fs haben sie direkt einbehalten, macht das einen unterschied??

zu den kritischen antworten:
ihr habt recht, und es gibt keine entschuldigungen für alk am steuer. ich war immer ein gegner von sowas und für mich galt 0,0. warum ich es in diesem fall anders gemacht habe, das frage ich mich bis heute.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
29.09.2007, 13:34 Uhr

zu: Riesen Mist gebaut... Strafanzeige

@Peg: siehst du er hatte noch nicht mal so ein ,,grund,,wie aus deinen beispiel dann hätte er es wahrscheinlich auch direkt mit reingeschrieben und wenn das für fahranfänger schon die regel gibt sieht man mal das es nicht nur fahranfänger sind die sich volltrunken ans steuer setzen sondern genausoviel sorry wegen dem ausdruck jetzt aber erwachsene genauso dämlich sind und egal ob grund oder nicht grund gelbe engel und verwandte gibt es auch da braucht man nicht volltrunken ans steuer setzen in der hoffnung das nichts passiert!! auch ich hab im strassenverkehr durch ein betrunkenden erfachsene 4 freundin verloren der hatte auch 1,3 Promille insofern kann ich da auch irgendwie auch nicht anders drauf reagieren

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-102 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgänger will die Fahrbahn auf dem Zebrastreifen überqueren. Wie verhalten Sie sich?

Keinesfalls überholen

An wartenden Fahrzeugen darf vorbeigefahren werden

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, nötigenfalls warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für Sie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

In Höhe der Ampel

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