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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marcus-mhl
20.09.2007, 16:31 Uhr

Auto und Motorad mit 17 ?

hab mal eine frage:ob man mit 16 einhalb autoführerschein und gleichzeitig auch motoradführerschein machen kann ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marcus-mhl
20.09.2007, 16:55 Uhr

zu: Auto und Motorad mit 17 ?

also geht das nicht das ich autoführerschein mit 16 einhalb und gleichzeitig motorrad bis ungefähr 150kubik anfangen darf, denn dann müsste ich eigentlich nur einmal theoretische prüfung machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.09.2007, 17:03 Uhr

zu: Auto und Motorad mit 17 ?

das wiederum geht.
du machst dann klasse a1 (bis 125 ccm) und b17.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern marcus-mhl
20.09.2007, 17:09 Uhr

zu: Auto und Motorad mit 17 ?

jo danke das wollte ich nur mal wissen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Der Fahrer des Transporters könnte beim Ausladen weiter auf die Fahrbahn treten

Der Mofafahrer könnte nach links ausscheren, um den Radfahrer zu überholen

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen