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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RS6
06.09.2007, 00:33 Uhr

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
06.09.2007, 00:41 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

auch in der pz kann du die karte in der dir zugebilligten (also nicht ganz frei wählbaren) frist abgeben.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-106 / 3 Fehlerpunkte

Wo dürfen Sie in Fahrtrichtung links parken?

In Einbahnstraßen

Wo Schienen auf der rechten Seite verlegt sind

Wo rechts das Parken verboten ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind