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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RS6
06.09.2007, 00:30 Uhr

Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Ich muss mein Lappen für voraussiehtlich 1 monat abgeben und bin in der Probezeit....
Kann ich den zeitraum frei wählen wann ich den abgeben AUCH in der Probezeit!!!??? Oder muss ich sofort nach dem erhalten von dem Brief den lappen abgeben!!?

Danke im vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern minho
07.09.2007, 17:49 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

nein, du kannst den zeitraum nicht frei wählen. der beträgt voraussichtlich 1 monat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2007, 17:52 Uhr

zu: Führerscheinentzug in der Probezeit frei wählbar

Als Ersttäter darfst Du den Antritt des Fahrverbots in einer Spanne von 4 Monaten frei wählen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Geld- und/oder Freiheitsstrafe