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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mandy Köster
30.08.2007, 20:17 Uhr

Erweiterung von A1 auf A

Hallo ich habe da mal eine Frage.
Ich habe den Führerschein der Klasse A1 vor 9 Jahren gemacht und möchte diesen auf die Klasse A direkt erweitern.
Muß ich die Theorieprüfung auch noch einmal machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.08.2007, 23:02 Uhr

zu: Erweiterung von A1 auf A

siehe verkehrsportal

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
31.08.2007, 17:54 Uhr

zu: Erweiterung von A1 auf A

liebste peg,
ich muss dich tadeln (hab übrigens mit dem buch doch schon angefangen **smile**)

ich hatte hier keine lust die antwort, die ich dort zur gleichen frage vom gleichen te gestellt beantwortet habe, nochmal zu schreiben.
es war also nur der hinweis, wo er die antwort finden wird.
anscheinend bist du nicht auf dem laufenden was dort gerade sache ist. kenne ich nicht von dir!!!
oder bist du mit den gedanken "ganz wo anders"???

s.h.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.09.2007, 12:02 Uhr

zu: Erweiterung von A1 auf A

wobei ich davon ausgehe, dass in jeder frau mehr oder weniger eine O. steckt.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bus sofort anfährt

- Bremsweg länger wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren