Andreas Wismann
15.08.2007, 20:07 Uhr
Mythos "ausreichende Schulung" nach der Fahrprüfung
Hallo liebe Kollegen,
wir hatten in letzter Zeit einige Diskussionen im Forum mit dem Hinweis auf eine "ausreichende Nachschulung", wenn der Fahrschüler durch die praktische Prüfung gefallen ist. Wollen wir mal gemeinsam die Vorschrift suchen, aus der das hervorgehen soll?
Um nicht missverstanden zu werden: Sinnvoll ist die Schulung meistens, aber ich kann keinen Hinweis darauf finden, wie viele, geschweige denn dass ÜBERHAUPT weitere Übungsfahrten zwischen den Prüfungen zwingend durchgeführt werden müssen. Im Gegenteil - der Fahrlehrer hat ja nach § 6 FahrschAusbO die Ausbildung bereits vor der Vorstellung zur erste Prüfung abgeschlossen.
Führen wir also weitere "nötige" Fahrstunden nur darauf zurück, dass wir nach der erfolglosen Prüfung nicht mehr davon überzeugt sind, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt?
Ein Teufelskreis. Wortmeldungen?
francesca
15.08.2007, 21:15 Uhr
zu: Mythos "ausreichende Schulung" nach der Fahrprüfung
Ok, wir können niemanden zu seinem Glück zwingen, aber ich sehe mich in der Verpflichtung und Verantwortung meinen Fahrschülern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Da zwischen den Prüfungen immer eine Sperrfrist liegt, macht jeder meiner Fahrschüler vor der nächsten Prüfung mindestens eine Doppelstunde.
Die Anzahl der Fahrstunden spreche ich gemeinsam mit meinen Fahrschülern ab, wenn sich einige unsicher fühlen, oder bestimmten Dinge nochmal vertiefen wollen, gibt es dementsprechend mehr Fahrstunden.
Ich hatte allerdings noch nie einen Kandidaten, der mehr als 6 Fahrstunden ( 3 Doppelstunden) nachgeschult wurde bzw. werden wollte.
Da ich grudsätzlich nur Leute vorstelle, die fertig ausgebildet sind und in der Lage die Prüfung zu bestehen, hätte ich bei einer hohen Anzahl von weiteren Fahrstunden sowieso das Gefühl vorher etwas falsch gemacht zu haben.
carhol
15.08.2007, 22:09 Uhr
zu: Mythos "ausreichende Schulung" nach der Fahrprüfung
lieber andreas,
da brauchen wir nicht gemeinsam suchen. die vorschrift werden wir nicht in der beck´schen finden.
aber es soll ja auch noch andere "vorschriften", kommentare, urteile geben.
da werden aus den lockeren 14 tagen sperre auf einmal arge verstösse gegen das fahrlehrergesetz in denen dann sogar die persönliche zuverlässigkeit des fahrlehrers in frage gestellt werden kann.
da dieses aber nicht in ein forum gehören welches hauptsächlich von fahrschülern bzw. jungen fahrern besucht wird, ist eine öffentliche diskussion hier nicht besonders hilfreich.
meiner meinung nach sogar schädlich weil sie viel "user" in den falschen hals bekommen.
eine plattform für diese art von frage/diskussion wäre da eher die "fahrlehrerecke.de".
holger
carhol
15.08.2007, 22:25 Uhr
zu: Mythos "ausreichende Schulung" nach der Fahrprüfung
nachsatz
wenn man aber unbedingt eine grundlage in der beck`schen finden will, kann man den 6 abs1, 1 satz in verbindung §1 abs.1, 2 satz fahrschausbo nehmen.
daraus werden auch die einschlägigen kommentare, urteile abgeleitet.
holger