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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sag_ich_nicht
06.08.2007, 10:22 Uhr

Diverses zum Einordnen

Ich fahr schon länger Auto und mach nun den A-schein nach. Ehrlich gesagt, hab ich immer wieder Probleme damit, wo ich mich mit dem schmalen Motorrad einzuordnen habe.


Wenn ich die Autobahn verlasse und nach rechts will, fahr ich soweit wie möglichst rechts. Und beim Linksabbiegen? Eher mittig oder ists bei Ausfahrten so ähnlich wie in Einbahnstrassen, also ganz links hinstellen?

Außerdem wüßt ich ganz gern folgendes:

Ich fahre in einer breiten Strasse ohne Mittellinie
Heißt das dann, dass es nur eine Spur pro Richtung gibt? Oder darf man da nebeneinander fahren, da die Strasse breit genug ist?

Meines Wissens nach darf ich auf so ner Strasse nicht einfach ne 2. Spur "aufmachen", also nebeneinander fahren. Stimmt das so?
Was ist denn, wenn ich von dieser Strasse aus rechts abbiegen will und dann gleich wieder links.
Wo ornde ich mich ein? Ich sehe immer wieder, dass sich Autos doch links einordnen. Ist das ok?

Danke zunächst

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
06.08.2007, 12:38 Uhr

zu: Diverses zum Einordnen

zur Ergänzung noch:
meine FL gab mir als Grundregel zu Abbiegespuren: hinter der Pfeilspitze einordnen.

Und sonst, wenn möglich, natürlich mittig fahren - allerdings je nach Verkehrsituation hast Du als Motorradfahrerin ja Spielraum, mit dem man umgehen lernen sollte, denn wichtig ist immer, sich so zu platzieren, dass man möglichst gut von den anderen gesehen wird (toten Winkel der anderen berücksichtigen). Das kann dann mal mehr links oder mehr rechts sein...
und wie Peg ja schon sagte: wie ein Auto nutzen - wenn man jahrelang so wie ich Fahrrad gefahren ist und gewohnt ist, mit anderen Verkehrsteilnehmern Spuren zu teilen und abgedrengt und gequetscht zu werden, genieß ich um so mehr den nun gewonnenen "Spielraum"...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren