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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Loli
29.07.2007, 22:43 Uhr

3 Minuten und Behinderten Parkplatz

Es ist folgendes passiert, ein Bekannte von mir stand circa 3 min. auf dem Behinderten Parkplatz. Die Beamtin (oder wie heißen sie?), hat nur mal geschaut und nichts gesagt. Bekannte ist dann aber weg gefahren. Jetzt hat er Strafe bekommen, wo steht , dass er 3 min auf dem Behinderten Parkplatz stand.
Und ich sage ihm, er soll Widerspruch schreiben. Der hat aber Angst, dass er noch mehr Geld zahlen muss. Also meine Frage- ist dass nicht erlaubt 3 Minuten auf dem Behinderten Parkplatz für 3 min zu halten ? Ich habe in der Autoschule so gelernt, dass 3 min noch erlaubt sind, ab 3 min ist EUROparken EURO also nicht mehr erlaut. Und 2 Frage- wird ihm das mehr kosten, wenn er Widerspruch schreibt? Ist das nicht erlaubt, jemand zu widersprechen?

Ich bedanke mich im voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
30.07.2007, 00:03 Uhr

zu: 3 Minuten und Behinderten Parkplatz

http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.07.2007, 00:18 Uhr

zu: 3 Minuten und Behinderten Parkplatz

1.: Das Halten auf einem Behindertenparkplatz ist erlaubt. Das Parken nicht. Parken liegt vor, wenn:
- das Halten länger als 3 Minuten dauert
- wenn das Fahrzeug verlassen wird.

Wenn er tatsächlich weniger als 3 Minuten dort stand und das Fahrzeug nicht verlassen hat, wäre der Verwarngeldbescheid nicht rechtmäßig.

2.: Wird das Verwarngeld nicht akzeptiert, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.
Dagegen kann Einspruch eingelegt werden. Kommt der durch, geht der Bekannte straffrei aus.
Wenn nicht, dann muß er die Strafe zahlen, zuzüglich Gebühren von ca. 25 Euro, die für den Verwarngeldbescheid nicht anfallen würden.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-030-B / 3 Fehlerpunkte

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