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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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11.06.2007, 22:00 Uhr

Gültigkeit der Fahrstunden

Hallo, ich habe mit meinem Führerschein bereis 2004 angefangen, aus zeitlichen Gründen hatte ich meine theoretische Prüfung erst knapp ein Jahr danach gemacht. Zum Oktober letzen Jahres hätte ich meine Fahrstunden fertig machen müssen, dies hat aber wieder nicht aus zeitlichen gründen geklappt, meine damals bestandene Therieprüfung ist jetzt hinfällig

Bis wann muss ich diese machen, ich glaube bis Oktober diesen jahres wieder und muss ich den sehtest und erste hilfe kurs noch einmal machen? sind meine fahrstunden noch gültig, diese waren nämlich fast fertig

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11.06.2007, 22:52 Uhr

zu: Gültigkeit der Fahrstunden

alles weg. antrag, vertrag mit der fahrschule. alles wieder machen. ob deine sonderfahrten noch gültig sind, kann dir nur deine fahrschule sagen weil sie mindestanforderungen sind. wenn dein fl meint, du musst noch auf der bab geschult werden,muss du das machen.

aber wer innerhalb von 3 jahren keine zeit hat (ca. 50 stunden !!), soll sich jetzt auch nicht beschweren.


holger

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11.06.2007, 23:05 Uhr

zu: Gültigkeit der Fahrstunden

ich habe mich nicht beschwert, habe lediglich eine frage gestellt da mein fl gesagt hatte meine fahrstunden sind wohl noch gültig bloß die theorie nicht, trotzdem danke für die antwort

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Über Schachtdeckeln

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen