DreamlikeEyes
16.05.2007, 07:26 Uhr
Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
Guten Morgen,
ich fahre geradeaus auf einer Straße (biege nicht ab), doch auf dem Gehsteig steht ein/e Kind/ältere Dame und möchte die Straße überqueren. Hat diese gegenüber meinem Auto Vorrang?
Danke.
Gruß
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
Wenn kein Zebrastreifen da ist, haben am Rand stehende Personen keinen Vorrang. Doch denke an § 1 der StVO und an Deine gute Erziehung! ;-)
DreamlikeEyes
16.05.2007, 07:58 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
Was wäre, wenn an der Kreuzung ein Radfahrer vom Gehsteig aus (er ist auf dem Gehsteig) die Straße, in die ich abbiege überqueren will?
carhol
16.05.2007, 08:12 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
>> an Deine gute Erziehung! ;-) <<
die ich in diesem fall ganz schnell vergessen würde.
holger
corsa-ultrablau
16.05.2007, 11:04 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
zu Deiner 1. Frage: Denke dabei auch an den Autofahrer hinter Dir: der rechnet vielleicht nicht mit Deiner guten Erziehung und rauscht Dir dann versehentlich hinten rein.
zu Deiner 2. Frage: Wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe: ja, der Radfahrer hat Vorrang, da er die Straße überqueren will, in die Du gerade reinfahren willst.
carhol
16.05.2007, 11:27 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
>> zu Deiner 1. Frage: Denke dabei auch an den Autofahrer hinter Dir: der rechnet vielleicht nicht mit Deiner guten Erziehung und rauscht Dir dann versehentlich hinten rein <<
das wär dann sein problem.
was ist aber wenn er überholt?
oder gegenverkehr kommt ?
dann ist das kind platt.
holger
Lambo-Benni
16.05.2007, 17:34 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
"dann ist das kind platt."
:-)
FLiszt
18.05.2007, 02:03 Uhr
zu: Ältere u Kinder immer die Straße überqueren lassen?
Fussgaenger haben keinen Vorrang gegenueber dem fliessenden Verkehr. Den Gentleman zu geben ist zwar grundsaetzlich eine gute Idee, in diesem Fall aber brandgefaehrlich.
Denn in der Tat rechnen andere Verkehrsteilnehmer nicht mit einem solch heheren Verhalten und denken vielleicht du willst dort anhalten, fahren jedenfalls an dir vorbei - und da liegt die Gefahr.
Ausserdem soll man Kinder nicht zu der truegerischen Sicherheit erziehen, Fahrzeuge wuerden irgendeine Art von Ruecksicht nehmen - denn das Gegenteil erst durch einen Unfall zu erlernen, waere fuer die Kinder mindestens schmerzhaft, wenn nicht toedlich.
Wenn es mal sein soll, dass man wegen eines Fussgaengers anhaelt, obwohl man es nicht muesste, dann
- geschieht das nur an einer uebersichtlichen Stelle, also nicht hinter einer Kurve oder Ecke oder Kuppe
- kuendigt man das dem rueckwaertigen Verkehr frueh genug und deutlich an, durch fahren in die Strassenmitte, durch ein paar Mal Stotterbremsen bevor man wirklich bremst, und Einschalten des Warnblinkers.
- bleibt man in der Strassenmitte warnblinkend stehen, so dass von hinter gar keiner vorbei kann, selbst wenn er will.
Das ganze koennte rechtlich gesehen schlimmstenfalls als gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr oder Noetigung ausgelegt werden.. das macht man also nicht, damit die nette Frau Meier von nebenan schneller zum Baecker kommt.
Wenn allerdings ein Behinderter schon seit einer viertel Stunde versucht von A nach B zu kommen, kommt es schon mal vor dass ich umdrehe und mich mit dem Motorrad quer auf die Strasse stelle, um den Verkehr fuer 60 Sekunden stillzulegen - und wenn mich deswegen jemand vor den Kadi zerren wuerde, muesst ich es vermutlich absitzen; denn auf Ethos kann man sich leider nicht berufen, wenn "was passiert".
Also lieber einfach zufahren, und den Gentleman bei anderer Gelegenheit pflegen.