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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
15.05.2007, 18:16 Uhr

Haben Fußgänger bei der Ausfahrt zum Parkplatz Vorrang?

Hallo,

ich möchte aus einem Parkplatz rausfahren. Links und rechts neben dem Parkplatz sind Gehsteige.

Frage: Wenn Fußgänger den Parkplatz überqueren wollen, haben diese dann Vorrang?

Andere Frage: Ich fahre in den Parkplatz hinein, wende dort und möchte wieder hinausfahren. Haben die Fußgänger Vorrang?

Danke.

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.05.2007, 18:37 Uhr

zu: Haben Fußgänger bei der Ausfahrt zum Parkplatz Vorrang?

wenn du von dem parkplatz kommst oder auf ihn fahren willst, haben die fußgänger vorrang.
auf dem parkplatz selbst gilt §1, also verständigung.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
15.05.2007, 18:49 Uhr

zu: Haben Fußgänger bei Wenden und bestimmten Straßen Vorrang?

Ich hab meine probleme mit den fußgängern. Ich weiß im Allgemeinen nicht, ob man nach dem Wenden (wenn das Auto in entgegengesetzter Richtung steht) Fußg. Vorrang gewähren muss?!

Wie siehts bei Vorfahrtsstraßen und Vorfahrtgewähren aus? Ist es egal, auf welcher Straße die Fußg. sind und wohin sie laufen möchten (klar ist, dass sie nur Vorrang haben, wenn sie die straße in die ich abbiegen möchte überqueren)?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach fünf Jahren

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren