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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern waveboarder
14.05.2007, 20:59 Uhr

aufbauseminar verjährt?

hallo, ich habe vor 3 monaten eine rote ampel überfahren. auf alle fälle habe ich einen bußgelbescheid erhalten und 1 monat fahrverbot.
allerdings wurde ich bis jetzt nicht über ein aufbauseminar aufgeklärt, welches ich bei 4 pukten in der probezeit eigentlich machen müsste.
weiß jemand ob das verjährt/verfällt wenn die mir nix schicken?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 21:35 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Die Anordnung des Aufbauseminars ist NICHT an irgendwelche Verjährungsfristen gebunden. Die Ahndung könnte theoretisch erfolgen, bis der Verstoß getilgt ist (also mit Verfall der Punkte in zwei Jahren, auch wenn die Probezeit bis dahin zuende ist).
Üblich ist so eine eine Zeitspanne zwischen 4 und 6 Monaten, in Einzelfällen, s.o., auch bis zu einem Jahr. Vergessen tut die Fsst sowas seeehr selten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
14.05.2007, 23:28 Uhr

zu: aufbauseminar verjährt?

Bei mir hats nach dem Bußgeldbescheid noch fast 4 Monate gedauert. Und das war im Vergleich zu anderen Teilnehmern des Aufbauseminars noch recht schnell...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Beide Pkw

Der gelbe Pkw

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern