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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
11.05.2007, 07:41 Uhr

Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Hallo,

wenn ich jetzt aus einem Kreisverkehr ausfahre sind manchmal danach eine Fußgängerinsel.

Muss ich die über die Straße lassen?

Danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 07:58 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

JA!

-> Die Ausfahrt aus einem Kreisel ist ein Abbiegevorgang, also haben die Fußgänger Vorrang!

Bei der Einfahrt in den Kreisel ist es allerdings nicht so, aber der freundliche Fahrer lässt die Fußgänger trotzdem rüber.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
11.05.2007, 16:21 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Naja, da muss ich mal halb wiedersprechen. Bei nem Kreisel hier in der Nähe stehen an den Enden der Fußwege jeweils extra kleine Vorfahrt-Gewähren Schilder für die Leute, die rüber wollen.
Ich glaube allerdings, dass es viele Autofahrer mehr irritiert, da sie denken, sie müssen die Leute rüberlassen. die wiederrum haben ja wie gesagt extra so n kleines rotes auf-kopf-dreieck und wollen die Autos durchlassen.

Sehr komisch das ganze :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
11.05.2007, 16:38 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

ich denke diese vorfahrt gewähren schilder gelten für radfahrer nicht für die füßgänger, des gibts bei uns nämlich auch

mfg

demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 16:52 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Als Fußgänger muss man solche Schilder nicht deuten können, also sind sie ungültig. Für Radfahrer dagegen macht es sinn, allerdings können die auch absteigen und sind Fußgänger!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
11.05.2007, 18:26 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Immer dieses Halbwissen hier.... ;)

Innerorts sind i.d.r Regel vor und nach Kreisverkehren Zebrastreifen, sodass wenn man in den Kreisel fährt und wieder raus, jedes mal die Fußgänger drüber lassen muss. Wenn denn der Zebrastreifen da ist.
Bei Kreisverkehren außerorts ist i.d.R. kein Zebrastreifen vorhanden, sodass man dort niemanden drüber lassen muss. Oftmals machen es die Autofahrer aber, ob aus Nettigkeit oder Unwissenheit sei dahin gestellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.05.2007, 19:00 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

»Immer dieses Halbwissen hier....«

Aua, aua, den anderen Halbwissen unterstellen, aber selbst nur Viertelwissen parat haben. Die Antwort wurde oben schon von Lambo-Benni gegeben: Das Ausfahren aus dem Kreis zählt als Abbiegen, sodass man Fußgänger dort durchlassen muss. Beim Einfahren in den Kreis haben Fußgänger aber keinen Vorrang gegenüber den einfahrenden Fahrzeugen. An Kreisverkehren gilt also prinzipiell genau die selbe Regelung wie an jeder anderen Kreuzung oder Einmündung auch. (Vorhandene Fußgängerüberwege geben natürlich den Fußgängern auch gegenüber einfahrenden Fahrzeugen Vorrang, das ist logisch.)

Man darf übrigens nicht erwarten, dass das die Fußgänger auch wissen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
11.05.2007, 19:19 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Danke Georg :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
11.05.2007, 23:32 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Ich hab doch geschrieben, WENN Zebrastreifen da sind, MUSS Man sie rüber lassen..... ist doch nicht so schwer, oder?
Ich kenn keinen Kreisverkehr, bei dem kein Zebrastreifen an jeder Ein und Ausfahrt ist (innerorts)
Außerorts wurd ja schon gesagt, dass Fußgänger da warten müssen, wegen dem Vorfahrt-Achten Schild.
Wieso meldet sich Holger hier nicht zu Wort?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
12.05.2007, 07:41 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

beim zebrastreifen ist klar das die fg vorrang haben. wenn keiner angelegt ist, haben sie nur beim ausfahren vorrang.
die zebrastreifen werden gem. anordnung der baubehörde angelegt. bei uns nur (überflüssigerweise) an den ausfahrten der kreisverkehre.
es gibt da wohl keine einheitliche regelung.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
12.05.2007, 10:16 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Hier im Oberallgäu sind bei den meisten Kreisverkehren (ich kenne keinen, wo es anders ist) KEINE Zebrastreifen! Ich rede natürlich von Innerorts!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
12.05.2007, 13:27 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Da sieht man doch wieder, wie unterschiedlich das doch ist in den Regionen.
Ich komm ausm Kölner Umland, und fahr mit dem berühmten "BM" Kennzeichen rum.
Anscheinend wohl doch was dran, dass diejenigen mit dem Kennzeichen kein Auto fahren können ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.05.2007, 14:04 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

» Außerorts wurd ja schon gesagt, dass Fußgänger da warten müssen, wegen dem Vorfahrt-Achten Schild. «

Diese kleinen Vorfahrt- Gewähren- Schilder an den Rad- bzw. Fußwegen sind höchst bedenklich.
Eigentlich sind die nicht korrekt, denn sie heben den Vorrang für Fußgänger und Radfahrer nicht auf, sondern erzeugen eine widersprüchliche Situation.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Soni88
12.05.2007, 14:31 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Jo, genau so ists hier bei uns auch immer. Niemand weiß so wirklich, wer nun fahren darf, und alle wollen sich gegenseitig rüberlassen. o.O

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DreamlikeEyes
15.05.2007, 18:59 Uhr

zu: Haben nach dem Kreisverkehr Fußgänger Vorrang?

Wie ist das jetzt bin den kleinen Vorfahrtsgewähren-Schildern am Ende der Fußgänger-/Radwege? Muss ich diese die Straße überqueren lassen oder müssen sie mich rüberlassen?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

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Vor Bordsteinabsenkungen

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