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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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09.04.2007, 13:50 Uhr

Führerschein nach begleitete Fahren

Hallo,

ich habe am begleiteten Fahren in Berlin teilgenommen und werde nun 18.

Was muss ich nun tun damit mein 'Führerscheinzettel' in einen richtigen Führerschein getauscht wird?

Vielen Dank für euere Antworten!

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09.04.2007, 14:44 Uhr

zu: Führerschein nach begleitete Fahren

Aha, muss ich denen vorher bescheidsagen das ich den jetzt haben will oder liegt der dort bereit?

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09.04.2007, 16:08 Uhr

zu: Führerschein nach begleitete Fahren

Ich habe davon auch keine Ahnung, aber ruf da doch einfach Mal an und frag :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.04.2007, 08:24 Uhr

zu: Führerschein nach begleitete Fahren

Daß kommt drauf an....
Soweit ich mich erinnere, sollte man zwei bis drei Monate vor dem 18ten Geburtstag die Karte beantragen.
Ich weiß daß deshalb nicht so genau, weil unser Straßenverkehrsamt die Karten sofort bei Antragstellung in Berlin anfordert und dann solange lagert, bis sie vom "Fahrschüler" abgeholt werden.

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12.04.2007, 23:14 Uhr

zu: Führerschein nach begleitete Fahren

Also ich hab mal angerufen und jedenfalls in Berlin ist es ganz einfach:

Die Führerscheinstelle schickt den Führerschein einfach per Post wenn man 18 wird.

Sollte man ihn sofort brauchen kann man ihm am Gebrutstag abholen aber das ist ja unötig, weil wie gesagt der rosa Zettel eh noch 3 Monate gültig ist.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine Zollstelle

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt