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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2007, 08:26 Uhr

zu: Mehr PS!!!!!!!!!!!!

ich vermute du hast einen klasse m roller. da sind die ps egal, nur schneller als 45 km/h darf er nicht sein. was willst du also mit mehr ps?
oder willst du etwa ein klasse a1 moped ohne führerschein fahren?

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
03.04.2007, 10:14 Uhr

zu: Mehr PS!!!!!!!!!!!!

Du willst unfug machen ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
03.04.2007, 10:35 Uhr

zu: Mehr PS!!!!!!!!!!!!

du darfst deinen roller nicht hochschrauebn, selbst wenn du motorradführerschein irgendwann haben solltest darfst dus auch net, erstens wegen versicherung und zweitens gibt es dafür keine zulassungmehr einen roller umzurüsten(habe Händler gefragt).
Du kannst ihn also nur illegal tunen, aber das würde ich mir an deine Stelle gut überlegen denn wenn de erwischst wirst gehts vor Gericht (meistens Sozialstunden glaub 50, je nachdem) 4 Jahre verlängerung der Probezeit für Auto,bzw Autoführerscheion erst mit 21 Jahrern machen. Anzeige, Bußgeld. Von daher rentiert sich nicht ich bin froh das ich des nie gemacht hab, trotz obwohl die >Versuchung groß war, aber Polizei ist überall und erwischt wirst du auf jeden fall, es ist nur eine Frage der Zeit, von daher lass es sein.

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
03.04.2007, 21:25 Uhr

zu: Mehr PS!!!!!!!!!!!!

Also, mehr PS sind überhaupt kein Prob.
Einfach eine Unmenge selbstklebender Buchstaben, vorzugsweise natürlich P und S holen, jeder halbwegs sortierte Schreibwarenladen verfücht über sowas und lustig das Mofettchen damit zupflastern.
Einige hundert PS sollten da schon drin sein, ggf das Teil in Pirmasens zulassen, dann haste sogar mindestens ein PS auf dem Kennzeichen, das könntest du dann sogar hochschrauben, bzw. hoch anschrauben.

Hoffe inständig dir weitergeholfen zu haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
03.04.2007, 21:48 Uhr

zu: Mehr PS!!!!!!!!!!!!

Hallo,

gemäß §76 FeV gibt es eine Ausnahmeregelung, demnach gelten als zweirädrige Kleinkrafträder auch

"Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."

Die Simson S51, die du z.T. schon für ca. 300€ bekommst läuft demnach- völlig legal- ihre 60 Sachen.
Und kultig ist sie noch dazu ;-)


MfG,

zink

P.S.: Ich hoffe, einer korrigiert mich, sollte dies nicht stimmen...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

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Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-108-B

Der blaue Lkw darf zuerst abbiegen

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Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

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Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

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Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren