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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
jonathan frakes
15.03.2007, 22:27 Uhr
Zu Unrecht durchgefallen ?
Das Szenario spielte sich auf der Autobahnauffahrt ab:
Als ich mich von der Beschleunigungsspur in den Autobahnverkehr einfädeln wollte traf ich unglücklicherweise auf einen Kolonne von drei Lkws. Um vor den ersten zu beschleunigen hat es meiner Meinung nach nicht gereicht, zwischen diesem und dem zweiten war zunächst eine Lücke, in die ich mich dann einfädeln wollte, doch der zweite Lkw Fahrer schloß sie indem er Gas gab. Da mittlerweile der Beschleunigungsstreifen langsam zu Ende ging und ich mich daran erinnern konnte dass es verboten war auf dem Standstreifen weiter zu fahren ging ich in die Eisen. Leider war ich schon so schnell dass ich erst etwas nach dem ende des Beschleunigungsstreifen zum stehen kam, also schon am Anfang des Standstreifens.
Die Prüfer lies mich durchfallen weil ich stehen geblieben bin, nach ihm und meiner Fahrlehrerin hätte ich auf den Standstreifen weiter fahren sollen, was zwar auch nicht gut gewesen wäre, aber immerhin nicht zum durchfallen gesorgt hätte, so der Prüfer. Beide waren also der Meinung dass es zu gefährlich wäre stehen zu bleiben und ich auf den Standstreifen hätte weiterfahren sollen.
Damit waren beide aber im Unrecht!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beschleunigungsspur
"Entsprechend der Straßenverkehrsordnung § 2.1 ist der nachfolgende Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn, somit gilt: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muss er von Rechts wegen anhalten (um nicht den Seitenstreifen als Fahrbahn zu benutzen) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können."
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__2.html
"(1) 1Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. 2Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
http://www.autobild.de/geld/bussgeld/artikel.php?a
rtikel_id=7139
"Der Autobahn-Standstreifen darf nicht als Beschleunigungsspur benutzt werden, auch wenn das Einfädeln vorher nicht möglich war."
Am Montag zeige ich das meiner Fahrlehrerin, gibt es eine Chance für mich deswegen irgendwie Einspruch zu erheben oder sonst was zu fordern?
Gruß
carhol
15.03.2007, 22:40 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
einspruch kannst du gegen fast alles einlegen, fordern kannst du auch viel. es wird aber bei beidem nichts rauskommen.
holger
to
15.03.2007, 22:56 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
Du bist deswegen durchgefallen, weil Deine Verkehrsbeobachtung am Beginn des Beschleunigungsstreifens schon unzureichend war.
Da sich eine Kolonne von LKW näherte, hättest Du schon dort langsam bleiben bis stehen bleiben müssen um erst bei einer ausreichend grossen Lücke zu beschleunigen und in die Autobahn einzufahren.
Dass dieser Prüfer in Deinem Fall ein Auge zugedrückt hätte, wenn Du noch ein paar Meter über den Standstreifen gefahren wärst, liegt darin begründet, dass das Bremsmanöver tatsächlich ein höheres Gefährdungspotential hat.
jonathan frakes
15.03.2007, 23:58 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
hmm, das klingt relativ einleuchtend.. dem mann war aber trotzdem nicht bewusst dass es grundsätzlich verboten ist.
oh mann, ich hatte aber auch ein pech...
Lothar
16.03.2007, 09:55 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
Auf dem Beschleunigungsstreifen stehen zu bleiben, ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Du hattest in dieser Situation nur noch zu entscheiden, was "verbotener" ist und hast Dich leider falsch entschieden.
to
16.03.2007, 13:14 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
Verboten ist auf Beschleunigungsstreifen das Halten, was eine freiwillige Fahrtunterbrechung ist.
Hier hätte es sich allerdings um Warten gehandelt, was ein verkehrsbedingt veranlasstes Stehenbleiben und somit tatsächlich erlaubt ist.
Gefährlich ist es allerdings trotzdem, deshalb:
Bei relativ voller Autobahn besser zu Beginn des Beschleunigungsstreifens einen Moment warten!
Drummer
17.03.2007, 10:57 Uhr
zu: Zu Unrecht durchgefallen ?
Wenn man nach so einer Prüfung in der Theorie wühlt, (Gesetze durchforsten) findet man meistens eine Lösung!
Leider liegen Theorie und Praxis oft meilenweit auseinander.
Es gibt nunmal Situationen, in denen man bestehendes Recht beugen muß! Und gerade das Aufaffahren auf die BAB ist da das beste Beispiel!
Man sollte beim Auffahren schon den Verkehr beobachten, um seine Geschwindigkeit anpassen zu können .... Was bedeutet:
- sehe ich eine Kolonne LKW auf meiner Höhe, passe ich die Geschwindigkeit mit folgenden Gedanken an: Ein LKW wird normalerweise nicht viel schneller als 90 km/h fahren, also beschleunige ich mindestens auf 100 km/h, um vor diesem einfädeln zu können; denn manchmal kann man den folgenden Verkehr, hinter dem LKW nicht richtig sehen bzw. einschätzen. Also ist es sicherer vor dem, was ich sehe (den LKW) einzufahren.
Das Stehenbleiben am Ende des Beschleunigungsstreifen ist die denkbar schlechteste und gefährlichste Lösung; denn:
1. kommst Du da nur sehr schlecht wieder weg, (du hast ja keinen Platz mehr zum Beschleunigen!) Du würdest also mit dem zweiten Gang (Geschwindigkeitsbereich: bis 50 km/h) auffahren und müßtest extrem Gas geben und schnellstens schalten
2. Kein Schwein rechnet damit, daß Du am Ende des Beschleunigungsstreifens stehen bleibst! Sie würden Dir ins Heck fahren! Der nachfolgende Verkehr ist doch auch mit der Beobachtung der BAB beschäftigt und es ist klar, daß sie natürlich (falls die Auffahrt zu kurz ist) den Standstreifen benutzen würden!
Ob dies nun rechtens ist, oder nicht, Lothar hat´s ja schon geschrieben: Du hattest in dieser Situation nur noch zu entscheiden, was "verbotener" ist ...
In diesem Fall ging es um die Sicherheit der Anderen, der Leute in Deinem Fahrzeug und um Deine eigene!
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
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Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?
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