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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
27.02.2007, 17:24 Uhr

Rechtsfrage

Nehmen wir mal an Jemand begeht einen Verkehrsverstoß (z.B. bei Rot über die Ampel), es passiert jedoch nichts. Irgendjemand Anderes (z.B. Passant) sieht dass merkt sich das Nummernschild und erstattet Anzeige.

Wie realistisch ist es nun, dass der "Täter" tatsächlich bestraft wird? Wie würde so ein Verfahren denn ablaufen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
27.02.2007, 17:25 Uhr

zu: Rechtsfrage

Warum werden meine Beiträge immer in dieses Forum gepostet, obwohl ich in ein anderes schreibe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
27.02.2007, 18:32 Uhr

zu: Rechtsfrage

weil das hier so ist.

zu deiner frage.
es ist genauso als wenn dich die polizei dabei beobachtet.
wenn der fahrer identifiziert werden kann, ist der ablauf anzeige, anhörungsbogen, strafe zahlen.
kannst auch noch umwege über widerspruch und gerichtsverfahren einschlagen.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
27.02.2007, 20:41 Uhr

zu: Rechtsfrage

Die Anziege läuft relativ ähnlich ab, als wenn Polizeibeamten anzeigen würden. Die Zeugenaussage des Anzeigenden ist dann Zeugenaussage. Ob das zum Erfolg führt, ist einzelfallabhängig. Eine einzelne Zeugenaussage an sich ist eher dürftig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
27.02.2007, 20:54 Uhr

zu: Rechtsfrage

Richtig denn wenn es Aussage gegen Aussage steht wird es so Ablaufen: In zweifel für den Angeklagten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.02.2007, 21:04 Uhr

zu: Rechtsfrage

Wenn der Zeuge sich nicht selbst völlig unglaubwürdig macht, wird der Richter ein Bussgeld verhängen.

Denn der Zeuge muss vor Gericht wahrheitsgemäss aussagen, wogegen der Beschuldigte lügen darf.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
27.02.2007, 21:20 Uhr

zu: Rechtsfrage

Wenn es nur ein Zeuge gesehen hat, steht es Aussage gegen Aussage und es wird wahrscheinlich nichts passieren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
27.02.2007, 22:02 Uhr

zu: Rechtsfrage

Träum weiter. Du warst offensichtlich noch nicht in einem Gerichtssaal.

Wenn A sagt, er habe B nicht erschossen, aber C sagt, er habe gesehen, wie A den B erschossen hat. Wer wird dann wohl verureilt?

Richtig: A!

...und genauso ist es bei Verkehrsdelikten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xruffy
28.02.2007, 00:16 Uhr

zu: Rechtsfrage

Nur C ist in dem Bespiel nicht vorhanden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
28.02.2007, 01:11 Uhr

zu: Rechtsfrage

dann machen wir jetzt das fröhliche platzhalter spiel.

a=du
b=die rote ampel
c=passant

>> Wenn A sagt, er habe B nicht erschossen, aber C sagt, er habe gesehen, wie A den B erschossen hat. Wer wird dann wohl verureilt?<<

wenn a=du sagst, du hast b=die rote ampel nicht überfahren, aber c=passant sagt,er habe gesehen, wie a die b überfahren hat.....

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
28.02.2007, 13:35 Uhr

zu: Rechtsfrage

Der Grundsatz "Aussage gegen Aussage" ist ein weit verbreiteter, aber nicht auslöschbarer Mythos. Soetwas gibt es nicht. Der Richter ist in der Würdigung der Zeugenaussagen frei.
In unserem Fall würde ein wichtiger Unterschied bestehen: Der Zeuge ist der Wahrheit verpflichtet, während der Beschuldigte lügen darf. Das neigt das Gewicht schonmal leicht zu Gunsten des Zeugen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
01.03.2007, 08:57 Uhr

zu: Rechtsfrage

Da habe ich auhc eine interessante Frage zu:

(in Anlehnung an Pegs Äußerung)
Angenommen, ich beobachte einen Rotlichtverstoß und will zur Anzeige bringen. Einen wirklich Nutzen, habe ICH davon eigentlich nur sehr sehr indirekt. Aber wie groß ist der Aufwand, den ich auf mich nehmen muss, bzw. wie groß kann der werden? Fall A - ich bin einziger Zeuge; Fall B - es gibt mehrere Zeugen, die auch zur Anzeige bereit sind?

Danke für Antworten und Recherchen!

Gruß
Benni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 09:12 Uhr

zu: Rechtsfrage

polizei gehen, anzeige erstatten; warten; gericht gehen und aussage machen (zeugengeld kassieren)

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
01.03.2007, 10:32 Uhr

zu: Rechtsfrage

hmmmmm...

bei mir lief es so ab.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110 / 3 Fehlerpunkte

Vor einem Bahnübergang steht vor einer von rechts kommenden Straße ein rot leuchtendes Lichtzeichen ohne Andreaskreuz. Wo müssen Sie warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-110

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, vor dem Lichtzeichen

Ich kann nach dem Beobachten des Verkehrs bis zum Bahnübergang vorfahren

An der Haltlinie

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Links weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen