|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
checker22
09.02.2007, 21:19 Uhr
gelinkt?
Hallo!
Habe eine Frage. Nehemen wir an, die Fahrschule X macht in 2 nebeneinanderliegenden Orten Theorie und Fahrschul-Unterricht. Ist es da ok, dass Fahrschule X im einen Ort 290 Euro als Grundbetrag velangt, und im anderen Ort nur 200? Dazu ist in diesem Ort noch die Fahrstunde 5 Euro billiger als im anderen. Die Fahrschüler werden nicht in Kenntnis gesetzt. Ist das ok?
Gruß
durbanZA
09.02.2007, 21:46 Uhr
zu: gelinkt?
Mir fällt keine Gründe ein, wieso das nicht in Ordnung sein sollte. ERin Lebensmittelhändler kann auch in einem Ort einen anderen Preis als im anderen verlangen.
Eine Aufklärungspflicht besteht auch nicht.
Fahrlehrer orientieren sich -wie die emisten Unternehmen- am Marktpreis, der von der Nachfrage und Angebot bestimmt wird. Wenn die Situation in dem Nachbarort so anders aussieht, dann kann dort natürlich der Preis ein anderer sein.
Ich frage mich aber, wieso dann nicht alle in den billigeren Ort gehen.
Ist es eigentlich für den Fahrschüler der einen Filiale möglich, den Theorieunterricht in der anderen zu besuchen?
checker22
09.02.2007, 21:54 Uhr
zu: gelinkt?
Ja, genau das ist ja das Problem.... Das mit dem Lebenmittelhändler ist m.M.n ein schlechter Vergleich. Besser wäre z.B. der: Schlecker kann in Stadt X doch nicht die Chips um bis zu 1 Euro teurer verkaufen als in stadt y.
Ein Mädchen in meinem Ort hat das früher erfahren, und hat sich zum Theorieunterricht in derm billigeren Ort angemeldet. TROTZDEM kann sie in beiden Orten Theorie machen, und hat DENSELBEN Fahrleher.
checker22
09.02.2007, 21:58 Uhr
zu: gelinkt?
PS: Der Fahrlehrer hat zu ihr gesagt: "Aber nicht weitererzählen"
carhol
09.02.2007, 22:05 Uhr
zu: gelinkt?
das ist vollkommen i.o.
wenn dir das beispiel mit dem lebensmittelhändler nicht gefällt dann nimm tankstellen.
holger
checker22
09.02.2007, 22:10 Uhr
zu: gelinkt?
Oh mann, du kannst doch nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen. Es ist dieSELBE Fahrschule und derSELBE LEhrer. Aber wenn ich hier auf sowenig Verständnis stoße dann tschüß!
bs01
09.02.2007, 22:44 Uhr
zu: gelinkt?
@ checker22
Wenn einer kein Verständnis hat, dann bist du es.
Der Vergleich mit den Tankstellen ist sogar hervorragend. Bis letztes Jahr gab es das sogar in meiner Region: 2 x Tankstelle ARAL, Pächter ein und diesselbe Person, Entfernung ca. 3 km, Preise-mehrmals im Jahr unterschiedlich !!!
In der freien Marktwirtschaft gilt nun mal ANGEBOT UND NACHFRAGE.
Ich habe ähnliches z.B. bei Obi erlebt.
Bekomme Prospekt mit (für mich) interessantem Angebot. Fahre zu OBI und muß mir sagen lassen: Das gilt leider nicht bei uns. Das ist in einer anderen Filiale. Ich kaufe also nicht, fahre in die andere Filiale und bekomme den günstigeren Preis.
Und die Moral von der Geschicht: OBI ist nicht gleich OBI und FAHRSCHULE ist nicht gleich FAHRSCHULE
Gruß
bs01
DaRealAd
09.02.2007, 22:45 Uhr
zu: gelinkt?
»Schlecker kann in Stadt X doch nicht die Chips um bis zu 1 Euro teurer verkaufen als in stadt y.« ... na klar können die das, sie machens nur nicht. Auch bei McDonalds z.B. kostet es nicht überall gleichviel.
durbanZA
09.02.2007, 23:34 Uhr
zu: gelinkt?
» Aber wenn ich hier auf sowenig Verständnis stoße dann tschüß! «
Was erwartest Du denn? Du hast gefragt, ob das "so ok" ist. Und rechtlich gesehen gibt es daran nichts auszusetzen, volks- oder betriebswirtschaftlich auch nicht, mikroökonomisch gesehen ist das ebenfalls nachvollziehbar.
Bleibt nur noch die moralische Seite.
Da hast Du hier wunderbare Argumente bekommen, es steht Dir frei, Gegenargumente zu liefern.
Hast Du erwartet, daß Dich hier alle bestätigen?
Drummer
10.02.2007, 10:06 Uhr
zu: gelinkt?
Also mal ganz ehrlich und einfach,
wenn ich in Ort A eine höhere Ladenmiete bezahle als in Ort B und ich hier einem anderen Zulassungsbezirk angehören würde und somit die Steuern/Versicherung teurer wären...
dann wäre es doch wohl mehr als logisch, daß die Preise unterschiedlich sind, bzw. daß ich sie dann anpassen müßte, oder?
Man könnte daß natürlich etwas eleganter lösen, als der oben besprochene Kollege, aber auf die Idee soll er mal selber kommen. ;)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-101-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?
Ich lasse den Fußgänger die Fahrbahn überqueren
Ich schließe sofort zu dem Lieferwagen auf
Ich warte vor dem Zebrastreifen, bis der Lieferwagen abgebogen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?
Auf eine Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen für eine Richtung von 3 km Länge
Auf eine Überholtverbotstrecke von 3 km Länge
Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?
Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer
Durch falsche Beladung
Durch falsch eingesetzte Glühlampen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
|
|