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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
dirulihu
26.01.2007, 16:10 Uhr
Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
Hallo!
ich bin 18, in der probezeit und hab gestern einen Unfall verursacht. beide autos haben einen totalschaden, es war glatt und ich bin in der kurve in den gegverkehr gerutscht. war zwischen 30-40 schnell.
was kommt auf mich zu? wird die probezeit verlängert? krieg ich punkte? muss ich eine nachschulung machen? und wieviel bußgeld muss ich zahlen?
Und : Hätte der lanskrweis nicht ordnungsgemäß räumen und streuen müssen???
bitte, helft mir, ich bin sehr verzweifelt!
dirulihu
26.01.2007, 16:29 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
ja toll. ich weiß ja, dass ich noch langsamer fahren hätte sollen! aber ein blödes rutschiges bahngleis war auch noch am boden.
gar nicht fahren war nciht möglich, weil ich aus der schule kam.
dem unfallbeteiligten zahlt ja eh alles die versicherung. und viel passiert ist ihm auch nicht.
die polizei war natürlich da! das war nicht zu verhindern! scheiße
MuE
26.01.2007, 17:44 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
Also, als Schüler kann man auch den Bus nehmen :) Autos sind abschließbar und können auch allein irgendwo mal stehen bleiben. Naja, egal.... Muss ja jeder mal lernen bei Schnee zu fahrn :)
Also dir wird mit Sicherheit folgendes vorgeworfen : Sie fuhren bei schlechten Sicht/ oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit - Es kam zum Unfall
75 ,- EUR zzgl. Bearbeitung (also um die 100 EUR), 3 Punkte.
Von der Führerscheinstelle bekommst du dann etwas später die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kostenpunkt glaub ich 400 EUR) und deine Probezeit wird auf insg. 4 Jahre verlängert.
Frohes Neues und in Zukunft : Vorsicht!
Alles Gute...
dirulihu
27.01.2007, 08:25 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
da wir uns nicht kennen, kannst du ja nicht wissen, dass meine einstellung gar nicht so ätzend ist. was meinst du, was ich mir für Vorwürfe mach!
jedenfalls danke an MuE, jetzt weiß ich, worauf ich mich einstellen (und sparen) muss.
übrigens: Bundesland: Bayern. es war unvermeidbar =)
carhol
27.01.2007, 08:54 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
>> es war unvermeidbar =) <<
naja, beim aufbauseminar werden sie dir erklären wie es vermeidbar gewesen wäre.
holger
00peugeot00
27.01.2007, 13:11 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
wenn man in dem wetter jeden tag mit der stadtbahn oder dem bus fahren muss, ists ja auch nicht besser... hab ich am mittwoch gemacht und hab für die fahrt, für die ich eigentlich 30 minuten braucht (mit meinem auto), über 1 1/2 std. gebraucht wegen der wartezeiten usw...
MuE
27.01.2007, 18:22 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
Nun stellt sich aber auch die Frage, wielange du mit deinem PKW gebraucht hättest (Stau, Unfälle, ungeräumte Straßen)....
Ich würde liebend gern mit den öffentlichen bei solchem Wetter fahren. Würde mein Arbeitgeber aber nicht so lustig finden. Ergo passt man sich an, kriecht hinter den Sommerreifenfahrern hinterher und wartet geduldig auf das sich nähernde Ziel.
@Beitragverfasser
Weiß nicht ob das so noch aktuell ist. War jedoch bei meinem Unfall im Feb 06 so. Die ändern ja ständig was am System. Nur ich bin dank anderer Umstände und RA um die 3 Punkte etc rumgekommen.
00peugeot00
27.01.2007, 20:14 Uhr
zu: Schneeglätte=> Totalschaden: Probezeit?
also am donnerstag bin ich mit dem auto gefahren und da war das wetter ja auch nicht besser, bei uns zumindst nicht. und da hab ich zwar mit dem auto natürlich länger gebraucht wie normalerweise aber vielleicht halb so lang wie mit der stadtbahn. und bei der bahn muss ich halt manchmal ziemlich lang warten, hab ne ziemlich schlechte verbindung... da ist man froh, wenn man im warmen auto sitzt :-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?
Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken
Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden
Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
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