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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
17.01.2007, 14:34 Uhr

Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Nach nun zweimonatigen warten, kam der brief der Verwaltungsbehörde. Dort wird eine Geldbuße von 35 euro festgelegt... Muss ioch nun zur Nachschulung?! Würde mich über eine Antwort freuen   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 14:47 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

nein, erst bussgelder ab 40€ geben grundsätzlich punkte und damit grundsätzlich aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 16:52 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Na ja, das es durch Punkte grundsätzlich ein Aufbauseminar gibt, stimmt aber nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
17.01.2007, 17:42 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

@durban: einzige Ausnahme ist der Punkt fürs Handy, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.01.2007, 18:54 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Im Privatbereich, aber auch im Juristendeutsch werden die Worte "Grundsatz" und "grundsätzlich" jedoch oft relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgegangen werden kann.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.01.2007, 19:32 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Die meisten Verstöße gegen die StVGZO sind B-Verstöße, wenn sie im Punktebereich liegen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
17.01.2007, 22:04 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Wenn ihr es schon so genau nehmt:

Bei einem "Bußgeld" in Höhe von 35 Euro handelt es sich um eine gebührenpflichtige Verwarnung (somit auch um ein Verwarnungsgeld).
Bußgelder bewegen sich innerhalb eines Rahmens von 40 - 750 Euro.
Verwarnungsgelder im Bereich von 5 - 35 Euro (wobei es natürlich auch noch die "gebührenfreie" mündliche Verwarnung gibt).

Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tigermaeuschen
22.01.2007, 13:16 Uhr

zu: Bußgeld : 35 Euro! Droht Nachschulung?

Dankeschön   

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-116

Mit Baumaterial auf der Fahrbahn

Mit Verkehr von Baustellenfahrzeugen

Mit Arbeitern auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?

Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern

Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren