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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Steven S.
11.01.2007, 20:59 Uhr

Wieviel PS?

Hallo, ich habe vor an meinem 16. Geburtstag einen Führerschein der Klasse M zu machen und ich suche noch eine Maschine, die möglichst billig sein soll.
Dabei fiel mir auf das die Leichtkraftfahrzeuge viel billiger sind, als die Mopeds, wegen der gefahrenen Kilometern.
Doch leider, bin ich nicht hier um euch zu sagen das ich mich da auskenne, sondern das ich dringend Hilfe brauche, da ich nicht weiß, ob ich ein Leichtkraftrad mit 125 ccm, 11 kW (15 PS) mit meinem 50ccm Führerschein fahren darf wenn ich es abdrossel auf 45 km/h und 50ccm.

Meine Frage an euch, darf ich eine Maschine mit 125 ccm und 11 kW (15 PS) fahren, wenn ich sie abdrossel auf 45 km/h und 50ccm?Kann ich überhaupt sowas abdrosseln und wenn, wieviel würde das so ungefähr kosten?Darf ich sie fahren mit 15 PS?
Würde mich über Antworten freuen

Mit freundlichen Grüßen, euer Steven S.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
23.01.2007, 09:53 Uhr

zu: Wieviel PS?

Hallo,
mit der Klasse M darfst du nur Krafträder fahren die 50 ccm haben und max. 45 km/h schnell fahren. Das hast du ja auch selbst schon geschrieben. Da man den Hubraum des Motors nicht drosselt sondern nur die Geschwindigkeit ergibt sich keine Möglichkeit, ein Leichtkraftrad mit Klasse M zu fahren !
Kauf dir einfach eine Simson Schwalbe oder ein Simson SR 50, Baujahr vor 1990, dann darfst du mit deinem Führerschein legal (!!) 60 km/h fahren. Außerdem sind die Teile recht günstig und auch noch selbst zu reparieren. Einzig die Optik ist gewöhnungsbedürftig aber auch schon fast wieder Kult !!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
23.01.2007, 16:08 Uhr

zu: Wieviel PS?

Wie willst Du 125 cm³ auf 50 cm³ runterdrosseln?

Angenommen, Du machst den Zylinderkopf ab und füllst den Brennraum mit 75 cm³ Eisenfeilspänen, dann bleiben zwar rechnerisch nur noch 50 cm³ übrig, aber das Maschinchen dreht dann auch nicht mehr so gut. Naja, eigentlich garnicht mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern racing
27.01.2007, 12:19 Uhr

zu: Wieviel PS?

du kannst dir eine 50 ccm maschiene kaufen. habe ich damals auch gemacht! gibts ehrlich gesagt kaum unterschiede zwischen einen 50 ccm und einen 125 ccm vom aussehen. Hat dann eben ca 5 PS und fährt seine 45 -50 km/h.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Flip
29.01.2007, 18:24 Uhr

zu: Wieviel PS?

warum machst du keinen A1 führerschein und Fährst das moped dann nur auf 80 gedrosselt
is nicht so viel teuer als n M Führerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
08.02.2007, 21:31 Uhr

zu: Wieviel PS?

Ähm... Tinuk?
Wie kommst Du auf die Idee, daß man mit einer Schwalbe legal 60 km/h fahren darf? (ernsthafte Frage!!!)
Denn mit der Klasse M darf man nur 45 km/h fahren,
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php
wie man z.B. auch mit Klasse A1 nur 80 km/h fahren darf.

In der Beschreibung zu Klasse M kann ich keine Schwalbe oder Simson finden! :-) Hätte mich auch schwer gewundert!
Damit ist fahren, mit einer höheren Geschwindigkeit als 45 km/h, mit Kl. M, fahren ohne Fahrerlaubnis und somit strafbar!

Desweiteren noch eine Info:
Fährt man mit einer solche Maschine, die bis 45 km/h versichert ist, schneller als erlaubt erlischt übrigens die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.
Beides ist auf 45 km/h beschränkt!
Auch diese Vergehen sind Straftatbestände.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.02.2007, 23:23 Uhr

zu: Wieviel PS?

na drummer, dann wunder dich noch mal , diesmal aber noch schwerer.

§76
6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

es gibt also etliche ausnahmen mit denen man legal fahrzeuge über 45km/h und "nur" klasse m fahren darf.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
09.02.2007, 12:19 Uhr

zu: Wieviel PS?

Hups! Stimmt! Daran hatte ich nicht gedacht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.02.2007, 12:25 Uhr

zu: Wieviel PS?

kann ja mal passieren.
hauptsache das wundern macht noch spass.


gruss
holger
der mit und ohne hp

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
10.02.2007, 09:48 Uhr

zu: Wieviel PS?

Diese verda..... Ausnahmen! :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tinuk
10.02.2007, 12:08 Uhr

zu: Wieviel PS?

@Drummer: Holger hat es ja schon geschrieben - genau diese Ausnahme ist aber nur wenigen bekannt. Und mit Simson & Co kann hier in den alten Ländern sowieso kaum einer noch etwas anfangen - eigentlich schade, denn die Teile sind wirklich noch was echtes zu fahren. Und sie laufen eben echte 60 km/h und sogar legal und versichert :-) (Schau dir mal einen Versicherungsschein für eine 50er an, dort werden die Ausnahmen alle aufgeführt).

Nicht wundern - fragen, denn hier werden sie geholfen
Gruss, Tinuk

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

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Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren